Einstiegsgeld
(2 Antworten)Guten Tag,
ich bin auf diese Forum gestossen weil ich mich mit EgV und weiteren Gesetzten des SGB vertraut machen möchte.
Zu meiner Lage:
Ich bin seit 1.7.2008 als Wirtin mit einem Schützenheim selbstständig,
durch die Trennung mit meinem Lebensgefährten musste ich mir eine Unterkunft suchen und konnte somit meinen Lebensunterhalt nicht mehr alleine aufbringen.
Ich bin alleinerziehend mit einem Sohn.
Nebenbei mach ich einen vier wöchigen Weinachtsmarkt.
Mir wurde nach Überprüfung meiner Gewinn/ Verlustermittlung für 6 Monate ab 1.11.2008 Hilfe zum Lebensunterhalt (Harz 4) bewilligt .
Nun geht es mit der Gaststätte so langsam voran und ich möchte die Öffnungszeiten verlängern. Es gibt inzwischen Gewinn der leider noch nicht ganz zum Leben ohne Arge reicht.
Derzeit mache ich noch nach §16 SGB 2 eine Maßnahme für Selbstständige die bis 30.6. statt findet.
Ich weigerte mich bisher die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, da sie nicht meine Ziele entspricht.
Meine Arbeitsberaterin setzte trotz meinem Optimismus und schwarzer Zahlen als Ziel "Arbeitaufnahme versicherungspflichtig" ein., natürlich müsste ich mich auch um 8 Bewerbungen im Monat bemühen.
Ich sehe das alles nicht Sinnvoll, und versuche einen anderen Weg zu finden.
Mir würden denke ich 10-12 Monate Unterstützung genügen, daher stellt sich mir die Frage ob ich Anspruch auf Einstiegsgeld habe.
Oder gibt es evtl noch andere Möglichkeiten ein paar Monate zu überbrücken ohne Schulden zu machen ?
Ich hoffe auf Antworten und sinnvolle Ratschläge.
Danke
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Antworten
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Hallo,
in Deutschland gibt es neue Förderungen von der Agentur für Arbeit:
Selbstständige Arbeitslosengeld II-Empfänger können ab sofort zusätzliche Unterstützung erhalten.
Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilt, gelten die neuen Regeln seit dem 01.01.2009 und sollen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern.
Danach können nunmehr Darlehen und Zuschüsse für Sachmittel gewährt werden, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig sind.
Die neue Förderung für Existenzgründer aus der Langzeit-Arbeitslosigkeit (ALG-II-Empfänger) umfasst hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Investitionen, die Marketing und Vertrieb unterstützen können. Hierunter fallen sowohl Telefonanlagen, PCs, Software, Drucker, Kopierer etc. als auch Kosten für Homepages, Schaufensterdekorationen und anderer Werbemittel.
Während die Zuschüsse auf 5.000 Euro begrenzt sind und nur zweckgebunden für kleinere Anschaffungen und für konkrete einzelne Vorhaben bewilligt werden, kann die Darlehenshöhe auch über den vorgenannten Betrag liegen. Mit dem höheren Darlehen können dann auch Fahrzeuge, Maschinen oder Werkzeuge gekauft werden. Bei der Rückzahlung des Darlehens wird für die Festlegung der Raten die persönliche und wirtschaftliche Situation des Existenzgründers berücksichtigt, so die BA. Die Zuschüsse werden hingegen entweder einmalig oder in Raten bewilligt und müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Kann dem Existenzgründer allerdings nachgewiesen werden, die Gelder nicht zweckgemäß eingesetzt zu haben, kann es zur anteiligen oder gesamten Rückforderung der Zuwendungen kommen.
Eine Broschüre laden Sie sich unter www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Publikation/HEGA-12-2008-AMP-Anlage-2.pdf runter.
Viel Spaß.
Markus Muth
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von öffentlicher stelle wird das schwer, eventuell die neuen möglcihkeiten nutzen, die schon beschrieben wurden.
Bekommen Existenzgründer 2009 ein Darlehen von der ARGE?
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