Einstieg in eine BGB-Gesellschaft als Existenzgründung?
(1 Antwort)Hallo,
ein Bekannter, der auch den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen möchte, hat die Möglichkeit in eine BGB-Gesellschaft als dritter Partner einzusteigen. Nun hat er mir mitgeteilt, dass diese Form der Existenzgründung von der Arbeitsagentur nicht gefördert wird. Als Grund nannte er, dass man bei drei Partnern nicht einen bestimmenden Einfluss auf Planungen und Entscheidungen in der Gesellschaft habe. Ist das so richtig??
Ich dachte immer, in einer BGB-Gesellschaft ist jeder gleichberechtigt und Entscheidungen müssen immer von allen Partnern zusammen einstimmig gefällt werden?
Grüße,
Weltmeiser74
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Antworten
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Hallo Weltmeister74,
Ich dachte immer, in einer BGB-Gesellschaft ist jeder gleichberechtigt
Das stimmt in der Regel - daher sollte Gründungszuschuss auch kein Problem sein. Gefördert wird auch nicht die Gesellschaft sondern der Gründer. Wenn die restlichen Voraussetzungen vorliegen, dürfte einem Gründungszuschuss nichts entgegenstehen.
Der folgende Artikel geht ebenfalls auf diese Problematik ein:
Gründungszuschuss in einer GbR
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kommentiert von Evelyn Brandies am 5. Januar 2011
<a href="http://www.gruenderlexikon.de/magazin/grundungszuschuss-in-einer-gbr">Gründungszuschuss in einer GBR</a></p>
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