Einlagen Betriebsausstattung/ zeitlicher Zusammenhang bei vorweggenommenen BA/ Kfz- und Reisekosten ohne Fahrtenbuch
(2 Antworten)Hallo wertes Forum,
hinsichtlich meiner Steuererklärungen für 2006 und 2007, die ich bis Dienstag nachzureichen habe, 'kaue' ich an diversen Fragen.
Zur Situation: Gründung Planungsbüro für Innenarchitektur ( Freiberufler) am 01.08.2006. In den ersten beiden Jahren keine nennenswerten Umsätze, aber etliches an Vorleistungen erbracht. 2008 sieht es etwas besser aus, möchte daher für 06 und 07 Verluste ausweisen, obwohl ich auch 2008 wohl die 17.500 € Grenze nicht überschreiten werde.
In den Betrieb könnte ich diverse Ausstattungsgegenstände einlegen, mit dem Ziel sie abzusetzen. Die einzelnen Stücke wurden teils kurz zuvor oder auch bereits etliche Jahre vorher angeschafft. Sie wurden noch nie steuerlich geltend gemacht und nicht zur Erzielung von Überschusseinkünften genutzt. Die Rechnungen sind vorhanden.
Beispiele, sort. nach Kaufdatum (Nr./ Gegenstand/ Anschaffungsjahr / Bruttopreis/ AfA-ND):
1. Radio/ 2005/ 100 €/ 7J.
2. CD-Laufwerk/ 2004/ 80 €/ 3J.
3. Bürodrehstuhl/ 2004/130 €/ 13 J.
4. Scanner, Drucker/ 2002/ je 180 €/ 6 J.
5. Foto-Blitzgerät/ 2002/ 432 €/ 7 J.
6. Lautsprecher/ 2001/ 408 €/ 7 J.
7. Monitor/ 2000/ 650 €/ 7 J. (?)
8. PC/ 2000/ 1350 €/ 3 J.
9. Aktenschränke Holz/ 2000/ je 50 €/ 13 J.
10. Telefon/ 1999/ 130 €/ 8 J.
11. Planschrank, Stahl/ 1998/ 435 €/ 14 J.
12. Planschrank, Stahl/ 1998/ 225 €/ 14 J.
13. Fax/ 1998/ 250 €/ 6 J.
14. el. Schreibmaschine/ 1994/ 459 €/ 9 J.
15. Kunstwerk/ 1994/ 274 €/ 15 J.
16. Zoomobjektiv/ 1994/ 510 €/ 7 J.
17. Stativ/ 1990/ 96 €/ 7 J.
18. Fotoapparat/ 1990/ 779 €/ 7 J.
Frage 1: Welche Positionen kann ich noch als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzen?
Nach Lesen der allgemeinen Ausführungen zu eben dem Thema in ’www.betriebsausgabe.de’ sowie des Beitrags von ppconsult bzw. Hr. Kexel vom 06.01.2008 ( „ ... alle Kosten die betrieblich veranlasst sind, sind abzugsfähig, unabhängig davon, wann sie entstehen, auch vor Beginn der Tätigkeit ...“) bin ich etwas verwirrt. Gibt es klare Definitionen hinsichtlich des ’zeitlichen Zusammenhangs’? Spielt die Nutzungsdauer eine Rolle?
Frage 2: Wenn überhaupt, welche Teile dürfen als GWG abgesetzt, welche abgeschrieben werden? Gilt die 410 € Grenze oder die neue 150 €-1000 € Regelung?
Frage 3 (wenn Absetzen noch möglich): Nach meinem Kenntnisstand sind WG, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor Gründung angeschafft wurden und deren Teilwert höher ist als die fortgeführten Anschaffungskosten, mit Letzteren zu bewerten. Für alle anderen gilt der Teilwert. Wie ist dieser zu ermitteln? Ist es verkehrt, bei Gegenständen die noch nicht ’abgenutzt’ im Sinne der ND sind, generell die fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen?
Frage 4: Lässt sich meine Arbeitsbrille, als solche auf der Rechnung ausgewiesen , Kauf 4 Mon. vor Gründung, Kosten 350 €, als vorweggenommene BA absetzen?
Frage 5: Kann ich Tel.- Kosten für ganz 2006 als absetzen oder erst ab Gründungsmonat?
Frage 6: Welche Möglichkeiten habe ich, Kfz- und Reisekosten abzusetzen, wenn kein Fahrtenbuch geführt wurde? Besteht dann noch die Wahl zwischen
a.) mein Kfz in den Betrieb einzulegen, alle Kosten geltend zu machen und Privatfahrten per 1% Regelung abzurechnen sowie
b.) das Fahrzeug im Privatbesitz zu belassen und Geschäftsfahrten mit 0,3 €/ km abzurechnen? Oder geht nur b.), was mir das FA mitteilte?
Falls keine pauschale Empfehlung gegeben werden kann, hier einige Fakten:
Kfz-Ezl. 03/ 2001.
Bruttoneupreis 21. 500 € incl. Extras.
Kaufdatum (gebraucht): 04/ 2004 (= innerhalb 3 Jahre vor Gründung)
Kaufpreis 8.700 €
Fortgeführte Anschaffungskosten zum Gründungs-/Einlegedatum: 2.400 €
Teilwert/ Listenpreis zum Gründungs-/Einlegedatum: 8.000 €
Mögl. Abschreibung 2006: 1500 €
Restl. Abschreibung 2007: 900 €
Gefahren in 2006 ab Gründungsmonat: 5.700 km (ermittelt aus TÜV-Protokollen und Werkstattrechnungen), geschätzt 40% geschäftlich.
Gefahren in 2007: 15.000 km, davon etwa 50% geschäftlich.
Last, not least: Halten Sie meinen Versuch, Verluste auszuweisen, hier überhaupt für erfolgversprechend und lohnend oder sollte ich mir, Ihrer Einschätzung nach, Zeit und Aufwand für die –formlose- EÜR sparen?
Trotz der Befürchtung, dass meine Fragen den Rahmen des Üblichen sprengen, hoffe ich auf Ihre geschätzte Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
gruebel
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Hallo,
dies ist ein kostenloses Forum in dem kurze Fragen auch kurz beantwortet werden. Wobei kurz nicht in Anzahl von Zeichen oder Wörtern definiert wird.
Ihr Fragenkatalog ist allerdings sehr umfangreich, so dass ich Ihnen von mir aus nur eine kostenpflichtige Beratung anbieten kann. Wenn interessiert, dann senden Sie mir bitte Ihren kompletten Fragekatalog per E-Mail zu (info@stb-kexel.de), unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Adresse. Ich werde Ihnen dann einen Kostenvoranschlag gemäß der amtlichen Steuerberatergebührenverordnung unterbreiten.Kommentar schreiben
Kommentare
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Hallo Herr Kexel,
vielen Dank für ihr Angebot.
In Anbetracht der Dringlichkeit habe ich einige Tage nach meiner Anfrage fachlichen Beistand vor Ort eingeholt. Die Steuereklärungen sind inzwischen abgegeben.
MfG gruebel
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