Einkommensteuer
(4 Antworten)Hallo,
bin dabei, die Einkommensteuererklärung für 2006 zu machen. Anhand meiner Rechnungen habe Umsatzerlöse (netto) von ca. 1000,- eingenommen. Davon behielt das JobCenter jedoch 300,- ein.
Was sind jetzt also meine Einnahmen, woraus sich, abzüglich der Betriebsausgaben, der Gewinn ergibt?
Danke für die Antwort.
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Antworten
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Jobcenter behielt 300 EUR ein?
Wieso, was machen die damit? Wofür denn? War es eine Betriebsausgabe?
Mal warten bis Steuerberater Kexel wieder antwortet.
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Hallo,
zur Beantwortung der Frage, habe ich zunächst eine Rückfrage:
Wer oder was ist dieses Jobcenter und wofür wurden die 300 EUR bezahlt, welche Leistung hat das Jobcenter erbracht?
Wenn diese Leistung im Zusammenhang mit dem Erhalt der Einnahme steht, z. B. eine Art Vermittlungsprovision, dann ist sie als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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Guten Tag,
freu mich über die Antworten, wenn es auch zunächst Rückfragen gibt.
Das JobCenter ist - anstelle der Agentur für Arbeit - für die Hartz-IV-Empfänger zuständig. Ich möchte mich gerne selbstständig machen und habe bereits letztes Jahr Einkünfte als freie Mitarbeiterin für einen Verlag gehabt und dafür Rechnungen mit ausgewiesener Mwst. gestellt.
Der Hinzuverdienst für Alg-II-Empfnger ist auf max. 165,- € begrenzt, was darüber hinausgeht, wird vom JobCenter einbehalten. Berechnet wird das so: 100,- € darf man - pro Monat - grundsätzlich behalten, vom Betrag darüber 20%, aber maximal noch 65,-. Beispiel: Ich habe eine RG mit 320,- gestellt. 100,- darf ich behalten. 20% von 220,- sind 44,- , diese darf ich auch behalten, dh. das JobCenter bekommt die übrigen 176,-.
Zu Ihrer Frage, Herr Kexel, welche Leistung das JobCenter bringt: wie für jeden Hartz-IV-Empfänger das Unterhaltsgeld + Kaltmiete.
Im März habe ich meinen Businessplan abgegeben und Antrag auf Einstiegsgeld gestellt, das ich seit April auch bekomme. Das sind 50% vom Unterhaltsgeld, also 172,50.
Und da stellt sich für mich auch die nächste Frage: ist das Einstiegsgeld dann eine Betriebseinnahme?
Finde Eure Website mit Infos und Frage-Antwort-Möglichkeiten ganz toll,
Sabeh
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Einstiegsgeld wird prinzipiell nicht zu den Betriebseinnahmen gezählt. Mehr dazu und zur Behandlung der BEtriebseinnahmen, Betriebsausgaben kann sicher Steuerberater Kexel mitteilen.
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