Einkommensgrenze 17500€

(2 Antworten)
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Hallo!
Ich arbeite 40 Std./Woche in meinem Hauptberuf und möchte ab kommenden Jahr freiberuflich Coachingwochenende anbieten. Ca. 8x im Jahr.

1. Frage: Muss ich die freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit vor Aufnahme anmelden, oder gibt es da eine Frist, die es erlaubt dies auch noch im Nachhinein zu tun.

2. Frage: Die Umsatzgrenze liegt bei 17500/Jahr. Gilt das nicht nur für das erste Jahr, und liegt die Grenze im zweiten Jahr nicht bei 50.000€?

3. Bin ich verplichtet, meinem AG die freiberufliche Tätigkeit anzuzeigen, wenn diese nicht in Konkurrenz zu ihm steht? Kann er mir die Tätigkeit untersagen?

4. Ist es anzuraten, die Buchhaltung und Steuererklärung von einem Steuerbüro machen zu lassen?

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten.

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Antworten

  • +0 -0

    Hi und danke für die vielen Fragen

    Bitte für die steuerlichen Auskünfte undbedingt einen Steuerberater hinzuziehen.

    zu 1.
    Immer vorher anmelden, das ist nciht nur beim Finanzamt so, auch bei der GEZ

    zu 2.
    Mehr dazu in unserem Onlinerechner unter http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php

    Die 17500 nur für das Gründungsjahr. Ab dem 2. JAhr dann 50000 und gelichzeitig Vorjahr 17500

    zu 3.
    ICh würde es auf jeden Fall machen, das ist der sicherste Weg. Ob es eine Pflicht ist, sollte ein Rechtsanwalt wissen.
    Mehr dazu unter: http://www.gruenderlexikon.de/rechtsberatung.php

    zu 4.
    Wenn Sie das selber hinbekommen, dann nicht, andernfalls sollte es wer machen der es kann und darf = Steuerberater.

    Herr Kexel? OK so?


  • +0 -0

    Hallo

    hier einige Ergänzungen zu den im Prinzip korrekten und vollständigen Antworten von T. Montag.

    zu 1.
    Gewerbliche Tätigkeit bei der zutändigen Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung anmelden.
    Freiberufliche Tätigkeit beim örtlich zuständigen Finanzamt anmelden. Welches Finanzamt? Zu finden unter http://gemfa.bzst.bund.de/gemfai.exe

    zu 3.
    Ein Blick in den Arbeitsvertrag erleichtert die Rechtsfindung.
    Unabhängig von der Rechtslage, ist es einfach ein Akt der Fairnis.

    zu 4.
    Buchhaltung
    sollte man nur dann selbst erstellen, wenn man das fachliche Know-How und die erforderliche Zeit dazu hat. Fehlt es an einem, dann - wie in allen anderen Lebenslagen - einen Fachmann fragen und ggf. beauftragen. Eine noch so gute Software ersetzt nicht das Fachwissen und die Erfahrung.
    Was für die Buchhaltung gilt, gilt erst recht für die Steuererklärungen. Mögliche Fehler bei der Bearbeitung übersteigen nicht selten die Kosten für einen Steuerberater. Diese sind für betriebliche Bereiche weiterhin in voller Höhe steuermindernd abzugsfähig.

    Gruß

    Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
    www.steuernplusberatung.de


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