Einige Fragen zur Unternehmensgründung Hausmeisterservice
(1 Antwort)Hallo zusammen,
bin sozusagen ganz "neu" auf dem Markt und es gibt da noch ein paar ungereimtheiten in sachen kleingewerbe bzw grundsätzlich:
-Wie ist das mit der Kontoführung: ich habe ein ungenutztes Konto. Kontoinhaber und Inhaber vom Gewerbe würden aber nicht übereinstimmen. geht das?
-Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmen von 17500 Euro ist zu verstehen zzgl. MwSt oder incl. MwSt?
-ich habe gehört, das man so oder so am Jahresende trotz dieser besonderen Regelung Steuer abführen muss?? welche auch immer??
-wie sieht es aus mit der Versicherung aus? das gewerbe läuft sozusagen nebenbei, bin ich dann nicht durch meinen Arbeitgeber krankenversichert?
-und zuletzt: bei einem Hausmeiserservice wird man bei der IHK oder HWK angemeldet? was verlangen die im Schnitt Beiträge?
ich bedank mich im voraus für eure hife!
stefanie
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Hi, ich probiere mal zu antworten.
-Wie ist das mit der Kontoführung: ich habe ein ungenutztes Konto. Kontoinhaber und Inhaber vom Gewerbe würden aber nicht übereinstimmen. geht das?
Dürfte kein Poblem sein. So lange der Anbieter eine gewerbliche Nutzung zulässt. Ich würde da aber nicht fragen: "Darf ich es gewerblich nutzen?" Einfach machen, in der regel sagt da keiner was.
Wir haben eine kleine Übersicht erstellt, wo einige Onlinekonten enthalten sind. Eins davon kann auch für ein Gewschäft genutzt werden.
http://www.tarifevergleichen.com/girokonto-vergleichen.html-Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmen von 17500 Euro ist zu verstehen zzgl. MwSt oder incl. MwSt?
Ale Einnahmen. Bitte diesbezüglich hier im Forum mal etwas lesen, da haben wir schon sehroft drüber geschrieben. Zusätzlich kann der Onlinerechner zur Ermittlung genutzt werden
http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php-wie sieht es aus mit der Versicherung aus? das gewerbe läuft sozusagen nebenbei, bin ich dann nicht durch meinen Arbeitgeber krankenversichert?
Wenn es nur als Nebengewerbe betrieben wird, dann ist man im Hauptberuf krankenversichert und das Nebengewerbe muss nicht extra krankenversichert werden.-und zuletzt: bei einem Hausmeiserservice wird man bei der IHK oder HWK angemeldet? was verlangen die im Schnitt Beiträge?
Kommt auf den Umfang an, in der regel ist es die handwerkskammer. noch dazu, wenn man eine ausübungsberechtigung beantragen möchte. das geht auf jeden fall nur über die hwk. Die Beiträge sindunterschiedlcih. Für Existenzgründer in Vollzeit werden im Normalfall die ersten paar Jahre komplett gratis sein. Danach erst ab einem bestimmten Umsatz oder Gewinn. Dazu würde ich einfach mal mich bei der ihk oder hwk erkundigen.
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