Eingetragener Kaufmann

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Hallo zusammen, meine Firma habe ich am 15.12.2009 gegürndet. Ich bin Existenzgründer. Der Firmenname lautet: KW Management Assistance e. K.
Ich biete Sekretariatsdienstleistungen an. Z. B. Schwangerschaftsvertretung, Urlaubsvertretungen etc.
Auf einem Existenzgründungsseminar habe ich gehört, dass es einen seriösen Eindruck macht, wenn man sich als e. K. im HR eintragen lässt. Jetzt habe ich im Rahmen eines KfW Coachings gehört, welche hohen Kosten durch die Bilanzierung entstehen. 1000 €.
Jetzt bin ich natürlich verunsichert und hätte hier gern einen Rat.
Danke schön und Gruß, Kathrin Wilke

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    Hallo,

    wieso Bilanzierung?

    § 241a HGB . Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars

    1 Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500 000 Euro Umsatzerlöse und 50 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. 2 Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Werte des Satzes 1 am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden.


    Steigen Sie sofort so groß ein?


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