Eine Frage zum Unternehmensgegenstand

(3 Antworten) +1 | -0

Hallo,
ich würde gerne was fragen.
und zwar möchte ich als Gegenstand das "Erstellen und Bertreiben von Webshops" angeben.
Darüber möchte ich dann Waren verkaufen (nur als Nebenjob)
Ich bin mir nur nicht sicher ob das reicht, oder ich auch angeben muß
das ich mit Waren handel und auch mit welchen Waren.

Bin für jeden Tip dankbar.
Gruß Peter

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  • +0 | -0

    prinzipiell sind es ja schon zwei verschiedene Dinge, die Du da vorhast. Zum einen Programmierung und Erstellung von Webshops, aber auch Handel mit Waren. Das muss man schon beim Gewerbeamt zusammen angeben. Ich denke auch, dass man die Art der Waren beziehungsweise die Branche der Waren bei der Gewerbeanmeldung mit angeben muss. Also Lebensmittel oder Elektrogeräte oder Sexspielzeug

    Mein Tipp: erkundige dich doch einfach anonym beim Gewerbeamt und frage nach, was anzugeben ist. Wenn alles legal ist, brauchst Du ja auch keine Angst haben, dass etwas falsch läuft oder nicht richtig angemeldet wird. Gibt am besten dem Sachbearbeiter alle Informationen, so dass er daraus die richtige Gewerbeanmeldung mit dir zusammen erstellt. Dafür ist er ja schließlich da und dort bezahlt.


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  • +0 | -0

    Hallo Torsten vielen Dank für Deine Antwort,
    allerdings will ich keine Webshops programmieren und erstellen,
    sondern erstellen und betreiben.
    Ich dachte betreiben bedeutet auch darüber handeln.
    So wie ein Autohaus betreiben?

    Aber ich werde Deinem Rat folgen und mal nachfragen.
    Morgen habe ich einen Termin beim Notar um die UG zu gründen.
    Dann frage ich ihn, er muss es ja wissen.

    Gruß Peter


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  • +0 | -0

    Genau, würde mich auch interessieren, was dabei rausgekommen ist. Bitte wenn möglich hier einen aktuellen Stand hinterlassen. Wäre schön und viel Erfolg.


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