eigentlich wollte ich nur eine gewerbeschein...

(1 Antwort)
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Hallo,

eigentlich wollte ich nur einen Gewerbeschein, um bei einem Großhändler einzukaufen, und die Sachen dann wieder zu verkaufen.

Doch jetzt tun sich plötzlich tausend Fragen auf, die da wären:
(Ich denke da an ein Kleinunternehmen)

1. wie sieht es mit der sozialversicherung aus?
2. muß ich einkommenssteuer und/oder gewerbesteuer zahlen (das mit der umsatzsteuer ist mir bereits klar)
3. kann ich einen geschäftsführer einsetzen, oder einen mitarbeiter (fahrer),
oder sprengt das den Rahmen des Kleinunternehmers)
4. wie sieht es mit dem arbeitslosengeld aus, welche grenze darf ich nicht überschreiten, damit ich weiterhin arbeitslosengeld erhalte (auch der mitarbeiter)
5. welche fördermittel gibt es denn, und muss ich diese zurückzahlen, auch wenn das mit dem unternehmen nichts wird?
6. es gibt doch sicherlich viele Vorteile/Begünstigungen, die ein Kleinunternehmenrtum mit sich bringen, auch wenn man arbeitslos ist?

Besten Dank für Eure Antworten

Ich würde auch gerne persönlich mit jemanden sprechen, weil mir das näher liegt als Schreiben oder lesen, aber wer ist der richtige Ansprechpartner?

a. Arbeitsamt
b. Finanzamt
c. Gewerbeamt
d. Steuerberate
e. ???

DANKE, DANKE DANKE an alle schlauen Füchse, die hier helfen können

Gruß

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Antworten

  • +0 -0

    hallo derneue,

    sorry, ist etwas später geworden.

    Zu 1:
    Nein, hauptberufliche Existenzgründung schließt die Sozialversicherung aus. krankenversicherung, rentenversicherung, pflegeversicherung und arbeitslosenversicherung ist sache des gründers. unfallversicherung eventuell über die gesetzliche berufsgenossenschaften oder privat.

    krankenversicherung entweder privat oder gesetzlich. hier angebote vergleichen:
    gesetzliche krankenversicherungen vergleichen
    private krankenversicherungen vergleichen

    rentenversicherung ebenso, arbeitslosenversicherung geht nur die freiwilige gesetzliche.

    zu 2: kann man nciht pauschal sagen, kommt auf den zu versteuernden gewinn an. am besten geht das immer nach dem zu betrachtenden jahr durch einen steuerberater oder mit einem steuerprogramm aus dem handel. gewerbesteuer ist ebenso. vorher kann man das sehr schlecht sagen, das wäre so, als wenn man fragt, wie viel verdienen sie nächstes jahr, kann man auch nciht eindeutig beantworten, denn es kann bis dahin noch viel passieren.

    zu 3: kann man machen, wenn man das geld dazu übrig hat. mit dem kleinunternehmertum hat das wenig zu tun, wenn man vom steuerlichen kleinunternehmer spricht. meinen sie nebenjob oder hauptberuf, kommt das auf die wöchentlichen stunden an. dazu würde cih bei der ihk mal nachfragen. aus meiner sicht ist es kein problem.

    zu 4: wenn man gründungszuschuss bei der ba (arbeitsagentur) benatragt hat, bekommt man das alg i eiter. mehr dazu auf http://www.gruenderlexikon.de/gruendungszuschuss-984.html
    alg ii gibt es so lange, wie man bedürftig ist, auch wenn man selbstständig ist. das amt sagt dann, wie lange gezahlt wird, oder wie lange das amt mitspielt, denn irgendwann sollte auch der selbständige auf eigenen beinen stehen.

    zu 5: dazu einfach die fördermitteldatenbank unter http://www.gruenderberatung24.de/foerdermittel.html

    zurückzahlen muss man zuschüsse in der regel nicht.

    zu 6: versteh ich nicht. man muss prinzipiell den steuerlichen kleinunternehmer (umsatzsteuer) vom umgangssprachlichen kleinunternehmer, der den existenzgründer beschreibt mit einer nebenberuflichen existenz. in dem fall gibts auch keine fördermittel, denn die gibts nur in der hauptberuflcihen existenz. daher sollten sie das wort "Kleinunternehmertum" näher definieren.

    sprechen können sie mit mir über die oben eingeblendete service nummer. wenn ich nicht da sein sollte, einfach ncoh mal probieren. abgerechnet wird über die telefongebühren von 0,99 eur / minute (handy weicht ab)

    so, ich hoffe das reicht erst mal
    und viel erfolg


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