Eigenbelege bei Ebay-Handel / Nachweis
(2 Antworten)Hallo,
da ich ein Kleingewerbe angemeldet habe, habe ich nun doch noch einige Fragen zum Thema Finanzamt. Kurz zur Ausgangslage, ich bin hauptberuflich Beamter und begeisterter Lego-Sammler. Leider nehmen die Massen an Lego doch einigen Platz ein, so das ich letztes Jahr beschlossen hatte einen nicht geringen Teil wieder zu veräussern. Wie ich bemerkte ist die Nachfrage enorm, somit beschloss ich ein Kleingewerbe anzumelden um Lego privat anzukaufen u. es über Ebay wieder zu verkaufen. Ich werde vorraussichtlich unter 17.500 Euro Umsatz bleiben und habe dies natürlich auch so beim FA angegeben..
Nun zu meinem Problem:
Da ich ausschliesslich per Annonce nach Lego suche und dies auch nur privat erwerben möchte, stellt sich mir die Frage der Nachweisbarkeit gegenüber dem FA. In diversen Foren habe ich gelesen, dass das Amt Eigenbelege nur im begrenzten Maße anerkennt und Privatpersonen ungern Quittungen ausstellen.
Ich möchte das Spielzeug gern als Kiloware ankaufen und es gesplittet verkaufen. Somit würde ich aus ca. 4 Kilogramm Lego ungefähr sechs Posten auf Ebay einstellen. Ich nehme an, dass ich dies genau vermerken muss da das FA sonst nicht erkennen kann, welche Artikel zu den getätigten Ausgaben gehören. Kann dies in einer formlosen Auflistung geschehen oder reicht eine EÜR mit den Ebay-Kontoauszügen als Nachweis aus? Leider konnte mir Google diese Fragen nicht detailliert beantworten.
Für eine Antwort bedanke ich mich im vorraus.
MfG Björn
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Antworten
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Hallo Björn,
für die Anzeigen zur Suche nach den Legosteien gibt es Belege der Zeitungen bzw. Portale?! Hier ist drauf zu achten, daß Dein Name erscheint. Beim Ankauf der Steine ist es in der Tat so, daß manche Leute - warum auch immer - die Quittungen nicht unterschreiben möchten, daß Sie das Geld erhalten haben. Hier führt man tatsächlich Sammellisten (zum Beispiel auf dem Flohmarkt) bzw. erstellt bei hartnäckiger Weigerung Eigenbelege. Damit hast Du die nötigen Nachweise für das Finanzamt.
Auch bei ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay gibt es Rechnungen für die Einstellgebühren und Listen über die Verkäufe, die man ausdrucken kann. Auf Deinen Kontoauszügen ist dann nachvollziehbar, wie die Kunden bezahlt haben. Alles perfekt.
Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt sind erstmal keine Belege einzureichen, sondern nur die EÜR.
Die konkreten Belege werden in der Regel erst interessant, wenn es um die Umsatzsteuer geht, also bei mehr als 17.500 Euro Umsatz. Dann sind sie richtig Geld wert. aber das ist ein neues Thema.
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Wir haben auch eine Vorlage für den Eigenbeleg unter betriebsausgabe.de zur Verfügung gestellt.
Noch Hinweis in umsatzsteuerlicher Natur:
Solange Sie umsatzsteuerfrei beim Verkauf auf ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay bleiben ist es ok, andernfalls könnte das Thema Differenzbesteuerung für Sie eine Rolle spielen, dann wird es erst richtig interessant, denn dann brauchen Sie spätestens Belege, auch von den Privatpersonen.
Auch hier: Differenzbesteuerung bei gebrauchten Waren bei ebay
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