Ehefrau Kleinunternehmerin / Beitrag Krankenkasse
(3 Antworten)Folgendes wurde mir soeben mitgeteilt:
Die Ehefrau eines Arbeitnehmers ist selbständig.
Monatliche Einnahmen: bis zu 600,- Euro.
Monatlicher Gewinn: bis zu 400,- Euro.
In diesem Fall sind keine Beiträge für eine Krankenversicherung zu zahlen.
Ist dies korrekt?
Wie würde es in folgendem Fall aussehen?:
Einnahmen und Gewinn wie oben, aber
Selbständige ist Witwe und bereits über die BG krankenversichert.
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Antworten
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Frage ist, ob die Selbständigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich erfolgt? Dann kann man weiter entscheiden.
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Hmh, war eigentlich gut formuliert.
Beide Damen hätten nur dieses Selbständigkeit und sonst keine Tätigkeit.
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Wie so gut formuliert eben der Unterschied zwischen einer hauptberuflichen selbständigkeit und einer nebenberuflichen selbständigkeit spielt gerade bei den Krankenkassen eine sehr wichtige Rolle. Daher muss das vorher geklärt sein, da es nicht im Text stand, habe ich nachgefragt.
Bei neben gewerblicher selbständigkeit besteht immer die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung
dazu haben wir auch einige Texte im Blog formuliert:
So können Existenzgründer weiterhin die kostenlose Familienversicherung nutzen
Wie lange kann ein Selbständiger die Familienversicherung nutzen?
Außerdem kann ich in solch einem Fall nur empfehlen, sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn nötig anonym, in Verbindung zu setzen, um dieses Problem direkt von den Fachleuten klären zu lassen. Da es sich hier um sozialversicherungsrechtliche Belange handelt, kann und möchte ich dies als zwar zugelassener KfW Gründungsberater, aber dennoch als Nichtversicherungsfachmann klären.
Ich bitte um Verständnis
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