EBAY/ STEUERN HILFE

(2 Antworten)
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Hallo zusammen !!!

Ich bin seit geraumer Zeit als gewerblicher Verkäufer bei EBAY angemeldet.
Und ich muss nun vom Finanzamt aus eine Steuererklärung machen. Da ich noch Laie bin in diesem Gebiet, bin ich auf Hilfe angewiesen.
Ich hätte da ein paar Fragen:

1) Seit Oktober 2007 bin ich gewerblicher Verkäufer bei EBAY:
Mein Umsatz lag bei etwa 2.500 Euro im Monat. Wären also 7,500 Euro in den 3 Monaten- !!!UMSATZ!!!

Eine Gewerbesteuer muss ich doch nicht zahlen, weil ich im Jahr nicht über 24.500 Euro Gewinn gemacht habe

Eine Umsatzsteuer,meiner Meinung nach auch nicht, weil ich die 17.500 Euro Umsatz im Jahr nicht überschreite, also im JAHR 2007. Im Jahr 2008 darf ich dann die 50.000 Grenze nicht überschreiten.Ist das richtig?

Bleibt also nur die Einkommenssteuer

Muss ich dann die Papiere zur Umsatz und Gewerbesteuer nicht ausfüllen???

2) Ich kaufe eine Ware A für 10 Euro ein und verkaufe diese für 40 Euro.
Sagen wir ich verkaufe die Ware A 10 mal. Macht also 400 Euro Umsatz und 300 Gewinn. Muss ich Belege führen,dass ich die Ware A für 10 Euro gekauft habe?

3) Wie siehts mit Abschreibungen aus: Kartonkosten für den Versand, Internetnutzung, Ebay Gebühren, Spritgeld( irgendwie muss man ja die Ware A) abholen und etc.. Muss ich das alles aufschreiben oder kann man das, einfach eintragen,wenn man die Steurerklärung macht(Einnahme-Überschuss Rechnung). Ich mein, da könnte man doch so vieles eintragen,das man letztendlich Verluste macht als ein Gewinn erzielt. Oder sehe ich das falsch.

4) Also müsste ich doch Kleinunternehmer sein?


VIELEN DANK FÜR EURE HILFE
WIRKLICH

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Antworten

  • +0 -0

    Hallo,
     

    Eine Gewerbesteuer muss ich doch nicht zahlen, weil ich im Jahr nicht über 24.500 Euro Gewinn gemacht habe

    Ja, keine Gewerbesteuererklärungspflicht und auch keine Gewerbesteuer.



    Eine Umsatzsteuer,meiner Meinung nach auch nicht, weil ich die 17.500 Euro Umsatz im Jahr nicht überschreite, also im JAHR 2007. Im Jahr 2008 darf ich dann die 50.000 Grenze nicht überschreiten.Ist das richtig?

    Ja.


    Muss ich dann die Papiere zur Umsatz und Gewerbesteuer nicht ausfüllen???

    Ja, es besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung und einer Gewerbesteuererklärung.



    Muss ich Belege führen,dass ich die Ware A für 10 Euro gekauft habe?

    Betriebsausgaben sind nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Ohne Belege ist ein Nachweis oder Glaubhaftmachung so gut wie ausgeschlossen. Also, für jede Betriebsausgabe darauf achten, dass ordnungsgemäße Quittungen/Rechnungen vorliegen.



    Muss ich das alles aufschreiben oder kann man das, einfach eintragen,wenn man die Steurerklärung macht

    Wie gesagt, für jede Betriebsausgabe darauf achten, dass ordnungsgemäße Quittungen/Rechnungen vorliegen. Belege das ganze Jahr über sammeln, sortieren und zur Erstellung der Steuererklärung die Daten in eine Gewinnermittlung übertragen oder auch in die Anlage EÜR.



    da könnte man doch so vieles eintragen,das man letztendlich Verluste macht als ein Gewinn erzielt. Oder sehe ich das falsch.

    Theoretisch ja, aber das wäre Steuerhinterziehung, die mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt auch die Belege (teilweise) zur Kontrolle anfordert.



    Also müsste ich doch Kleinunternehmer sein?

    Ja.

    Ich empfehle Ihnen professionellen Rat einzuholen. Dann können alle Fragen beantwortet werden und die Kosten sind auch steuerlich abzugsfähig.

    Gruß

    Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
    http://www.steuernplusberatung.de


  • +0 -0

    HAllo zusammen,

    möchte dazu auch was schreiben und anmerken.

    Eine Umsatzsteuer,meiner Meinung nach auch nicht, weil ich die 17.500 Euro Umsatz im Jahr nicht überschreite, also im JAHR 2007.


    Da wäre ich vorsichtig, das wird anteilig auf 12 Monate hochgerechnet. Bei 2.500 EUR im MOnat sind das schon 30.000 EUR im JAhr und dann geht keine Kleinunternehmerregelung mehr. Bitte das Rumpfwirtschaftsjahr immer auf ein volles JAhr hochrechnen und dann die ZAhlen vergleichen oder hat sich das seit neustem geändert?

    Dazu auch unser Onlinerechner unter: http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php

    ch kaufe eine Ware A für 10 Euro ein


    Hier wäre ncoh anzumerken, dass es einen UNterschied zwischen neuer und gebrauchter Ware gibt. Bei der gebrauchten Ware und umsatzsteuerpflicht muss die Differenzbesteuerung angewandt werden.

    Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25a.html

    Ziemlich kompliziert und gerade bei ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay Verkäufern schwer anzuwenden. die finanzämter kennen sich da auch nicht so wirklich aus.

    Hier ein BEitrag von einem Anwalt: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kleinunternehmer--Ebay-Versandkosten__f26181.html
    aber auch oberflächlich.

    fraglich in dem fall ist m.E. wie das Porto und der Versand besteuert wird? Voll mit 19% oder anders?

    die steuer darf nicht ausgewiesen werden, da sonst auf den gewinn geschlossen werden kann.

    gebucht wird dann wohl der anteil des umsatzes, der den einkaufswert übersteigt mit vollen 19% der rest umsatzsteuerbefreit.

    ist das so ok oder lieg ich da auf dem holzweg?


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