Ebay Gewerbe

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Hallo,
ich möchte auf ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay schmuck verkaufen, den ich aus perlen selbst bastle.
Im Jahr werde ich ca. einen Gewinn von 500 EUR erzielen, ich betreibe das nur nebenher. d.h., dass ich ja keine gewerbe oder umsatzsteuer bezahlen muss, so viel habe ich schon gelesen.
Ein Gewerbe muss ich natürlich noch anmelden gehen, aber zuerst wollte ich mich noch infomieren.
Buchführungspflichtig bin ich ja auch nicht, reicht es aber, wenn ich die Umsätze, also ausgaben und einnahmen alle über ein Konto laufen lasse? so hab ich ja eine gute übersicht durch die auszüge?

das andere thema sind die agb´s; wissen sie, was ich beachten muss?
zum beispiel, wenn ein ring unsachgemäß behandelt wurde und er geht innerhalb von 1 monat kaputt, dann muss ich ihn ja nicht ersetzen, oder? dies muss ich nur dann machen, wenn ich zum beispiel unsauber gearbeitet hätte bzw. der kleber nicht hält, oder?
muss ich eine rückgabefrist von einem monat ohne grund einrichten?

was muss ich noch beachten?
habe ich etwas vergessen?
in ebay habe ich auch mal eine frage gepostet und da hieß es, dass wenn man was falsch macht, ganz schnell ne strafe im 3stelligen bereich aufgebrummt bekommt...sowas schockt mich natürlich...

Vielen dank für Ihre hilfe, ich finde eure seite echt super und sehr hilfreich!

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    Hallo,
    ich habe mich anfang Januar bei ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay als Kleinunternehmer selbstständig gemacht, und habe noch ein paar viele fragen dazu.Z.b reicht nur ein Kassenbuch??(da sagte man mir das ist nur bei Bareinnahmen und ausgaben)
    Oder muss ich das alles in einen excell tabelle aufführen? Dann diese frage noch!
    was muss ich beim finanzamt mit abgeben? Kontoauszüge?? (ichhabe nur online auszüge, immer wenn ich was bei ebay verkauft habe, drucke ich den mit aus und hefte den mit an den Unterlagen vom Käufer)Ich habe echt kein plan wäre toll wenn mir das jemand hier erklären könnte, weil so langsam macht mich das wahnsinnig, ich hab beim finazamt angerufen und gefragt, aber danach war ich genau so schlau wie jetzt!! Und zu wann muss ich diese erklärung machen??
    Weil heute habe ich vom Finazamt einen Brief bekommen , und da steht was von einer vorsteuer????? Ich dachte immer ich muss keien steuern zahlen wenn ich nicht über diese 17500 komme. Bitte helft mir , so langsam werd ich verrückt, niemand kennt sich richtig aus, (ich auch net :-) lol )


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    hallo zusammen,

    eigentlich reagiert man auf eine Frage mit einer Antwort, nicht mit einer neuen Frage. aber egal, ich versuche ja gleich beide zu beantworten.

    @Suse

    Buchführungspflichtig bin ich ja auch nicht, reicht es aber, wenn ich die Umsätze, also ausgaben und einnahmen alle über ein Konto laufen lasse? so hab ich ja eine gute übersicht durch die auszüge?


    das ist richtig. So können Sie das machen.

    das andere thema sind die agb´s; wissen sie, was ich beachten muss?
    zum beispiel, wenn ein ring unsachgemäß behandelt wurde und er geht innerhalb von 1 monat kaputt, dann muss ich ihn ja nicht ersetzen, oder? dies muss ich nur dann machen, wenn ich zum beispiel unsauber gearbeitet hätte bzw. der kleber nicht hält, oder?
    muss ich eine rückgabefrist von einem monat ohne grund einrichten?


    Das ist eine rechtliche Frage, die ich hier leider nicht beantworten kann. Ich empfehle Ihnen, sich einfach entsprechende Seiten bei eBay durchzulesen.

    Zum Beispiel diese hier: http://pages.ebay.de/rechtsportal/index.html

    Dort werden rechtliche Hinweise bezüglich der Gewährleistung, des Rückgaberechts oder der Sachmängelhaftung gegeben.

    Auch im Magazin auktionsideen.de schreibt einer Rechtsanwältin speziell zum Thema Recht bei eBay und Onlineshops. Das Magazin lohnt sich daher gerade für den Einstieg bei ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.

    Im Zweifel sollte man einen Rechtsanwalt beauftragen, allgemeine Geschäftsbedingungen formulieren zu lassen. So ist man auf der sicheren Seite.

    was muss ich noch beachten?


    dazu verweise ich Sie auf unseren neuen Artikel mit dem die gilt:

    Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung

    oder in die Kategorie FAQ unseres Blogs für Existenzgründer:

    http://www.gruenderlexikon.de/blog/category/faq/

    in ebay habe ich auch mal eine frage gepostet und da hieß es, dass wenn man was falsch macht, ganz schnell ne strafe im 3stelligen bereich aufgebrummt bekommt...sowas schockt mich natürlich...


    So verkehrt ist das nicht, derartige Abmahnungen tauchen gerade bei eBay immer häufiger auf. Wenn Sie also ihre Kennzeichnung als Gewerbetreibender Händler nicht korrekt haben (Impressum) oder mit Markennamen oder Bezeichnungen anderer Unternehmen bei eBay verkaufen (zum Beispiel durch Produktbeschreibung oder Titel der Auktionen) kann es schon zu Abmahnungen kommen. Daher kann ich das obigeMagazin nur empfehlen, denn dort werden im Rechtsbereich die wichtigsten Dinge geklärt, so dass sie diese Fehler schon mal vermeiden können.


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    @die freche

    ich glaube, den Namen trägst du wohl zurecht. Bettelt nicht einfach mehr ihr ordnet wurde eine Frage drunterpappen. das Verlangt der Anstand, dass man in das richtige Forum eine neue Frage mit einer vernünftigen Überschrift schreibt.

    ich will aber nun trotzdem antworten.

    Nach dem ich die Fragen und Probleme gelesen habe, verweilte ich zunächst auf unseren Blog, in dem sehr viele dieser Fragen bereits beschrieben und beantwortet worden.

    http://www.gruenderlexikon.de/blog/category/faq/

    außerdem kann ich aufgrund der Fragen erkennen, dass man sich doch hier wirklich das Geld für einen Steuerberater nicht sparen sollte. Ihr Auto reparieren sie ja auch nicht selber oder?

    Z.b reicht nur ein Kassenbuch??(da sagte man mir das ist nur bei Bareinnahmen und ausgaben)


    Sie müssen als Kleinunternehmer ihre Einnahmen und Ausgaben und den daraus resultierenden Gewinnen (oder Verlust) am Jahresende dem Finanzamt erklären und zwar in ihrerEinkommensteuererklärung. In dieser gibt es eine Anlage GSE (die Anlage kann auch künftig anders heißen, sie ist auf jeden Fall für Gewerbetreibende gültig), dort muss ihr Gewinn oder Verlust eingetragen werden. Die Sie diesen Gewinn ermittelten, ist ihre Sache, es muss nur nachvollziehbar sein und dokumentiert werden. Das Ganze muss natürlich auch mehrere Jahre aufbewahrt werden.

    Diese Aufbewahrungspflichten müssen Unternehmer einhalten


    Oder muss ich das alles in einen excell tabelle aufführen?


    das ist wohl nicht angebracht, da diese Tabelle nachträglich von jedermann veränderten oder Daten manipuliert werden können. Wenn dann machen Sie es bitte richtig, also mit einem Buchführungsprogramm oder einen Steuerberater.

    Kassenbuch mit Excel problematisch

    was muss ich beim finanzamt mit abgeben? Kontoauszüge??


    beim Finanzamt müssen Sie zunächst gar nichts abgeben, außer eine Gewinnermittlung und ihre Steuererklärungen. Die Belege, Kontoauszüge oder Rechnungen werden erst bei einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuerprüfung vom Finanzamt eingesehen und überprüft.

    (ichhabe nur online auszüge


    das ist auch schlecht, denn die werden nicht anerkannt, da sie ja selbst ausgedruckt worden und somit sehr leicht von jedermann gefälscht werden könnten.

    Ausgedruckte Kontoauszüge am heimischen PC fragwürdig?

    mein Tipp: lassen Sie Ihre Unterlagen von einem Fachmann bearbeiten. Sie sparen dadurch zeigt, welche sie für ihre eigentliche Arbeit verwenden können.

    dazu lesen Sie sich bitte folgenden Artikel durch:

    Warum auch für Existenzgründer ein Steuerberater billiger ist als kein Steuerberater


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