Drei Geschäftsfelder oder doch alles unter einem Hut? Mediengestaltung Bild & Ton / Eventveranstalter / Dj & Produzent

(2 Antworten)
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Hallo.

Ich bin mir nicht sicher wie bwz. was ich für ein Gewerbe als Nebentätigkeit anmelden muss! Vorweg: Wenn es mir mehr einbringen wird wie ich jetzt in meiner Festanstellung bekomme werde ich es zu meiner Haupttätigkeit = Vollselbstständigkeit werden lassen.

Ich arbeite Vollzeit als Mediengestalter Bild und Ton (Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung) in einer Film und Fernseh Produktionsfirma.

Privat habe ich mir ein Tonstudio in den letzten Jahren eingerichtet und bin, sagen wir mal Hobbymäßig, Produzent (bzw. für den einen oder anderen Musiker). D.h. ich erstelle mit Audiosoftware und analogen Klangerzeugern selbst komponierte Stücke. Zudem bin ich schon mehrere Jahre "Hobbymäßig" als Dj in verschiedenen Clubs / Discotheken unterwegs.

Außerdem habe ich schon mehrer Partys in verschieden Räumlichkeiten "Hobbymäßig" (ohne Absicht Gewinn zu erwirtschaften) durchgeführt.  Dazu zählte die Konzeptionierung, Locationscouting, Teilnehmer und Gäste einladen, Marketing wie Flyer u. Plakate u. Internetwerbung, Zeitplanung, Technische und gestalterische Planung und Umsetzungskontrolle, Projektmanagement und die Erfolgskontrolle!

Nun bin ich an einem Punkt angelangt wo ich, meiner Meinung nach, ein Gewerbe anmelden muss bzw. sollte! Die Partys werden größer, die erste Veröffentlichung einer meiner Tracks über ein Label wurde mir bestätigt und meine Erfahrungen in der Medienproduktion sollen natürlich auch Früchte tragen und den einen oder anderen Job einbringen - seis als Kameramann, Hörspielproduzent oder einfach als Grafiker für eine Flyerproduktion.

Fazit:

Ich möchte ein Gewerbe anmelden in dem die Punkte:

+Medienproduktion (umfasst die Entwicklung klassischer Medien wie Druck/Printmedien, Hörfunk, Fernsehen und die Musikproduktion, aber auch neuer Medienformen wie dem Internet oder der Mobilkommunikation.

+Veranstalter (umfasst die Konzeptionierung, das Locationscouting, die Teilnehmer und Gäste Einladungen, das Marketing wie Flyer u. Plakate u. Internetwerbung, die Zeitplanung, die technische und gestalterische Planung und Umsetzungskontrolle, das Projektmanagement und die Erfolgskontrolle)

+DJ und Produzent (In meinem Fall zählt das warscheinlich als eine sg. Einpersonengesellschaft - als "Unterhaltungskünstler", "Musiker und Discjokey" oder so.)

in einem vereint sind! Geht das? Gibts das? Was ist das? Wie bezeichne ich das am besten? Was genau muss ich anmelden und kann ich die drei Punkte in einem Gewerbe betreiben?

Könnte das z.B. lauten:

"Name der Firma" - Medienproduktion & Eventmanagement    ??? oder eher

"Name der Firma" - Medienproduktion & Eventagentur              ??? oder eher

"Name der Firma" - Mediengestaltung Bild u. Ton & Veranstaltungs.... ich weiß nicht was!

Ich bitte um jeglich hilfe!!!!!!!!!!

Vielen Dank an alle die sich dafür Zeit nehmen.

Beste Grüße Thomas

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    Hallo Thomas,

    Geht das? Gibts das? Was ist das? Wie bezeichne ich das am besten? Was genau muss ich anmelden und kann ich die drei Punkte in einem 

    Selbstverständlich geht das, es muss sogar gehen, da sie ja nachweislich alle diese Dinge tun und derartigen Tätigkeiten nachgehen. Sicher hätte das Gewerbe schon wesentlich früher angemeldet werden müssen, denn es geht bei der Gewerbeanmeldung nicht um die tatsächliche Erwirtschaftung von Gewinn, sondern um den eigentlichen Beginn der Tätigkeit. Wann wurde also rein zeitlich gesehen die Arbeit aufgenommen?

    Wie sie das Gewerbe bezeichnen liegt allein in ihren kreativen Fähigkeiten. Da sie als einzelne Unternehmen als Person das Gewerbe anmelden, ist die Bezeichnung der optional zu sehen. Rein rechtlich gesehen läuft alles unter ihrem bürgerlichen Namen. Es klingt selbstverständlich besser, wenn Sie eine der bereits genannten Möglichkeiten nutzen. Dabei sollten sie lediglich bestehende namensrechtlich, urheberrechtlich oder markenrechtlich bestehende Rechte nicht verletzen. Wenn es also bereits eine Firma gibt, die in der Bezeichnung ebenso heißt wie ihre, würde ich das lieber lassen. Da es aber sehr unwahrscheinlich ist, dass jemand den selben Namen gewählt hat, kann man das fast vernachlässigen.

    Ich habe es beispielsweise bei mir vorher von der IHK prüfen lassen. Dort gibt es das Angebot, für etwa 60 € namensrechtlicher Überprüfung durchführen zu lassen. Es wird ein national und international nach dem vorgegebenen Namen oder der vorgegebenen Bezeichnung in sämtlichen Registern gesucht und die entsprechenden Ergebnisse in einer Art berichtet ausgedruckt.

    Bei der IHK Erfurt hieß das genau: 

    abprüfung firmennamen namensbestanteilen unter wettbewerbsrechtlichen aspekten

    Ich habe bei mir nach der Bezeichnung "Clever Clogs" suchen lassen, denn so habe ich die Bezeichnung gewählt, die mit meinem Namen eingetragen ist, jedoch keine rechtliche Wirkung oder Relevanz hat. Trotzdem wollte ich im Vorfeld sicher gehen, dass ich mit dieser Bezeichnung nicht dasselbe tue, wie eine andere Firma mit derselben Bezeichnung. Das war bei mir nicht der Fall, da alles was sich unter dieser Bezeichnung in den entsprechenden Registern finden ließ, etwas mit Schuhen zu tun hatte.


    • Hallo und vielen Dank für die Antwort!

      Wegen der dauer - naja, schon eine weile ;-) wie gesagt es wird Zeit... ich weiß!

      Das mit der Namensprüfung ist ein super Tipp! Werde ich machen!

      Was mich jetzt noch interessieren würde ist, wie ist denn die genaue bezeichnung des Gewerbes?

      Einpersonengesellschaft / oder, oder, oder? Nur damit ich das genau dem Finanzamt erklären kann das ich ja einesteils Arbeit für andere mach aber auch mich selbst vermarkte indem ich mich z.B. als Dj selbst durch mein Gewerbe bezahle? Hoffe es ist klar was ich meine.

      Noch eins: ist es den wichtig wirklich "super ausführlich" die Tätigkeiten bei der anmeldung anzugeben damit man später nichts versäumt? Sprich auch, sagen wir mal, bis hin zum Glühweinstand Event etc. ??? Oder reichen da die oben genannten drei Hauptfelder?

      Danke für die Antworten!

      Beste Grüße Thomas

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  • +0 -0

    wie ist denn die genaue bezeichnung des Gewerbes?

    Das kann man sich in dem Fall ausdenken oder mal mit dem Bearbeiter vom Gewerbeamt reden. Es ist letztlich Geschmacksache.

    Wenn sie auf die juristische Ebene anspielen, so ist es ganz klar ein Einzelunternehmen.

    Ich würde mir dahingehend nicht so sehr den Kopfzerbrechen, denn das ist wirklich alles nur Haarspalterei und verbraucht letztlich nur kostbare Zeit. Was Sie vorhaben ist ein Einzelunternehmen, sämtliche Geschäftszweige würde ich beim gewerbeamt angeben und eintragen lassen, bezahlen, fertig. Später kommt dann der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Er kommt übrigens automatisch.

    Auch dazu haben wir bereits einen Artikel hier im Gründermagazin verfasst. Einfach mal nach steuerlicher Erfassung suchen.

    Wenn Sie dahingehend keine Ahnung haben, kann ich nur empfehlen, diesen Fragebogen mit einem Steuerberater oder zumindest jemanden auszufüllen, der weiß was er tut. Im Gegensatz zur Gewerbeanmeldung kann man in diesem steuerlichen Erfassungsbogen schon einige Fehler machen, die langfristig schwerwiegende Auswirkungen im Bereich Umsatzsteuer haben können.


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