das 2. mal Überbrückungsgeld oder Gründungszuschuss
(2 Antworten)Hi!
Ich habe vor ca 2,5 ahren das letzte mal Überbrückungsgeld bekommen. Damals habe ich mich als Finanzdienstleister selbstständig gemacht. Das lief nicht und ich habe das Gewerbe dann auch wieder abgemeldet und bin in meinen erlernten Beruf (Handwerk) zurückgegangen.
Jetzt ist es so das ich im Mai den Betrieb gewechselt habe und mein neuer Chef mich gekündigt hat. Da ich sehr viele Kontakte zu Selbstständigen Handwerkern habe hab ich mir überlegt für die als Subunternehmer zu arbeiten. Bekomme ich nochmal Förderung?
Vielen Dank im Voraus
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Antworten
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Hallo piesach,
mit dem 2. Mal Förderung dürfte klappen, da die Vorraussetzungen mit 2,5 Jahren gegeben sind. Der Gesetzgeber verlangt zwischen zwei Förderungen zur Existenzgründung mindestens einen Zeitram von 2 Jahren.
Allerdings wird es kein Überbrückungsgeld mehr geben, das heißt heute Gründungszuschuss.
Weitere Voraussetzungen zum Gründungszuschuss.
Wenn Sie also derzeit einen restanspruch auf ALG I von mindestens 90 Tagen haben, dürfte es kein Problem sein. Dieses mal bitte etwas besser überlegen, vorbereiten und nur solche Sachen selbständig machen, von denen man auch Ahnung hat. Ansonsten viel erfolg.
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Hallo Piesach,
wenn also wie gesagt noch mind. 90 Tage Restanspruch auf ALG I besteht, beläuft sich der Gründungszuschuß in Höhe deines letzten Netto-Gehaltes zuzüglich 300 Euro für Sozialversicherung. Das bekommst du 9 Monate genehmigt. Beim Arbeitsamt beantragen. Freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht vergessen.
Gruß Maggie
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