Darlehen - "Nicht Rückzahlbar" von der Agentur für Arbeit
(4 Antworten)Hallo,
in Deutschland gibt es neue Förderungen von der Agentur für Arbeit:
Gründungswillige Arbeitslosengeld II-Empfänger können ab sofort zusätzliche Unterstützung erhalten.
Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilt, gelten die neuen Regeln seit dem 01.01.2009 und sollen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern.
Danach können nunmehr Darlehen und Zuschüsse für Sachmittel gewährt werden, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig sind.
Die neue Förderung für Existenzgründer aus der Langzeit-Arbeitslosigkeit (ALG-II-Empfänger) umfasst hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Investitionen, die Marketing und Vertrieb unterstützen können. Hierunter fallen sowohl Telefonanlagen, PCs, Software, Drucker, Kopierer etc. als auch Kosten für Homepages, Schaufensterdekorationen und anderer Werbemittel.
Während die Zuschüsse auf 5.000 Euro begrenzt sind und nur zweckgebunden für kleinere Anschaffungen und für konkrete einzelne Vorhaben bewilligt werden, kann die Darlehenshöhe auch über den vorgenannten Betrag liegen. Mit dem höheren Darlehen können dann auch Fahrzeuge, Maschinen oder Werkzeuge gekauft werden. Bei der Rückzahlung des Darlehens wird für die Festlegung der Raten die persönliche und wirtschaftliche Situation des Existenzgründers berücksichtigt, so die BA. Die Zuschüsse werden hingegen entweder einmalig oder in Raten bewilligt und müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Kann dem Existenzgründer allerdings nachgewiesen werden, die Gelder nicht zweckgemäß eingesetzt zu haben, kann es zur anteiligen oder gesamten Rückforderung der Zuwendungen kommen.
Selbständige, die ihre Tätigkeit bereits hauptberuflich ausüben und hilfebedürftig sind oder werden, werden bislang häufig lediglich als Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt wahrgenommen. Somit bleiben ihnen Fördermöglichkeiten häufig verschlossen. Durch die Einführung von begleitenden Hilfen für Selbständige wird diese Personengruppe zukünftig gezielter in die Förderung einbezogen.
Eine Broschüre laden Sie sich unter www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Publikation/HEGA-12-2008-AMP-Anlage-2.pdf runter.
Viel Spaß.
Markus Muth
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Danke für die Info. Das ist bestimmt ein interessantes Thema. Der haben darüber bereits einen Beitrag veröffentlicht:
Bekommen Existenzgründer 2009 ein Darlehen von der ARGE?
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Über diese Darlehen entscheidet das Jobcenter bzw. die Leistungstelle, bei welchem das AlG II bezogen wird (ARGE o.ä.).
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Hallo,
ich erhalte ALG1 und möchte mich nun Selbständig machen. Den Antrag für den Gründungszuschuss habe ich bereits erhalten. Kann ich dieses Darlehen oder den Zuschuss für die Beschaffung von Sachgütern, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig sind, auch beantragen bzw. erhalten oder ist es nur für die Existenzgründern von ALGII gedacht?
LG
Lisa
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