Darf ich mit einen Nebengewerbe Handwerkliche Dienstleistungen aus führen???
(1 Antwort)
seit erstmal alle gegrüßt. ich bin nun seit gestern auf der suche im internet nach antworten und hab leider keine gefunden
so nun zu meiner frage ich möchte jetzt ein nebengewerbe anmelden und will aber handwerkliche arbeiten anbieten wie maler arbeiten, fußbodenverlegung, beraumungen, Trockenbau also so alle möglichen arbeiten rund ums haus. aber darf ich das mit einen nebengewerbe auch machen? Ich möchte das jetzt erst einmal dieses jahr mit nebengewerbe machen und wen es lauft dann nächstes jahr ein hauptgewerbe anmelden.
ich bedanke mich schon mal für eure antworten
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Die Frage ist nicht, ob man im Hauptgewerbe oder Nebengewerbe handwerkliche Dienstleistungen erbringen darf, sondern ob man diese handwerklichen Dienstleistungen aufgrund seiner eigenen persönlichen Qualifikation überhaupt erbringen darf? Bestimmte Aufgaben dürfen sie nur als Meister erledigen, bei anderen wiederum reicht eine Ausübungsberechtigung der Handwerkskammer aus, wieder andere dürfen sie ohne jegliche Zusatzqualifikation anbieten und in Rechnung stellen. Dazu habe ich einige interessante Artikel aus der Vergangenheit zusammengestellt, in der Hoffnung, sie können sich durch das belesen in diesen Artikeln erst einmal selbst helfen und einige wichtige Fragen beantworten. Im Zweifel können Sie auf jeden Fall beim Gewerbeamt oder auch bei der zuständigen Handwerkskammer klären lassen, welche Tätigkeiten Sie mit Ihrer Qualifikation erledigen dürfen und welche nicht:
http://www.gruenderlexikon.de/magazin/ausubungsberechtigung-oder-meister-faq-29
http://www.gruenderlexikon.de/magazin/mit-ausubungsberechtigung-selbstandig
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