Darf der Name der Internetseite von der Firmierung abweichen?
(2 Antworten)Hallo,
ich wüsste gerne ob der Name des Internet-Onineshops abweichend von der Firmierung sein darf?
z.B.:
Webshop: www.traumprodukte.de
Firma: Hans Wurst e.K. (gem. Gewerbeanmeldung)
Muss der Name der abweichenden Website auch in der Gewerbeanmeldung angegeben werden?
Wie müsste dann die Rechnung aussehen? Nur Hans Wurst e.K. oder erst www.traumprodukte.de mit Hans Wurst e.K. ?
Danke für die Antworten!!!
Marc
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Antworten
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Hallo Marc,
ich bin zwar kein Rechtsanwalt, sehe aber hier nicht das Problem, wenn die Internetseite bzw. die Adresse des Onlineshops von dem eingetragenen Firmenname abweicht. Häufig bekommt man ja die Adresse auch gar nicht mehr, die man für seinen angemeldeten und einem tragenden Firmennamen nehmen müsste, weil sie schlichtweg schon vergeben ist.
Man kann sicher eine Adresse vom aktuellen Besitzer juristisch zurückholen, wenn beispielsweise namensrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Dinge dafür sprechen, jedoch ist das sehr aufwändig nicht nur zeitlich gesehen, sondern auch kostentechnisch nicht ganz billig.
Für eine wirklich rechtssichere Auskunft möchte ich Sie bitten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der diese Frage auch juristisch einwandfrei auf Basis von Gesetzen und Urteilen beantworten kann.
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Solange der ausgeschriebene Vor- und Nachname in der Rechnung aufgeführt ist, ist es einerlei, ob traumprojekte in der ersten oder zweiten Zeile steht.
Rechtliches kann man gut über http://www.rechtsanwalt.net/ratgeber abklären. Die Rechtsanwälte dort antworten oft sehr ausführlich.
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