Darf das Kleingewerbe auf den Namen meiner Frau laufen, obwohl ich die ganze Arbeit mache?
(2 Antworten)Ich möchte ein Kleingewerbe auf den Namen meiner Frau anmelden, da es meine Beruf nicht zulässt, das es auf meinen Namen läuft.
Nun meine Probleme.
+ Darf das Kleingewerbe auf den Namen meiner Frau laufen, obwohl ich die ganze Arbeit mache und auf meinen Namen die notwendigen Scheine laufen, die für das Kleingewerbe benötigt werden?
+ Können meine Fortbildungskosten, die für das Kleingewerbe notwendig sind,
von meiner Frau übernommen werden und wird diese auch von der Steuer anerkannt.
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Antworten
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Hallo,
im Prinzip ist dies möglich. Und die Kosten (auch Fortbildungskosten) sind abzugsfähig.
Wenn Sie aber arbeiten, sollten Sie sich Ihre Nebentätigkeit auch von Ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen.
Was die notwendigen "Scheine" anbelangt, so sollten Sie schon konkreter werden, wenn man Ihnen helfen soll.
Handelt es sich um handwerksrechliche Zulassungen, sollten Sie mit der Handwerkskammer reden.
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Hallo Kexel
Erst schon mal einen schönen Dank.
Mit Scheine sind in diesen Fall der "Erste Hilfe Ausbilder Schein" gemeint.
Auf meinen Namen läuft die Erlaubnis vom staatlicher Stelle zum Ausbilden in Erste Hilfe. Da ich die ganze Arbeit bis auf die Abrechnung mache werde, und trotzdem das Kleingewerbe über meine Frau laufen muss, habe ich gewisse bedenken, ob das alles Rechtens ist.
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