chef über geplante selbständigkeit informieren?
(4 Antworten)
hallo,
ich versuche, mich kurz zu fassen:
ich habe vor ca. 1 jahr versucht, mich mit einer weiteren kolleginnen nebenbei selbständig zu machen. wir haben logo, namen usw. gemeinsam entworfen. die kollegin hat bereits gekündigt und angefangen, unser unternehmen aufzubauen. mittlerweile haben wir uns aber zerstritten und sie macht alleine weiter, ich bleibe im alten betrieb.
ich habe nun angst, dass mein chef von der damals geplanten selbständigkeit, die aber mittlerweile hinfällig georden ist, erfährt (ich befürchte, dass die ehemalige kollegin mich beim chef verrät, um mir eins auszuwischen!).
- soll ich den chef besser selbst über die damaligen planungen informieren oder geht es ihn nichts an, was ich in meiner freizeit plane?
- wenn er das herausbekommt,wäre das ein kündigungsgrund? (das geplante unternehmen ist großteils ein konkurrenzunternehmen)
ich habe tatsächlich 2 monate als 400€ kraft in meinem unternehmen gearbeitet, ohne meinen chef zu informieren (die kollegin hat also noch einen trumpf in der hand).
soll ich also schlafende hunde wecken, oder ihr lieber zuvor kommen, damit aber riskieren, dass ich gekündigt werde?
hoffentlich kann mir jemand aus der zwickmühle helfen, bzw. mir zumindest sagen, welche rechte und pflichten mein chef und ich haben.
danke schon mal
grüße
susal
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soll ich den chef besser selbst über die damaligen planungen informieren oder geht es ihn nichts an, was ich in meiner freizeit plane?
Würde ich nicht, planen kann man ja was man willwenn er das herausbekommt,wäre das ein kündigungsgrund? (das geplante unternehmen ist großteils ein konkurrenzunternehmen)
Da müsste der Chef ja nachweisen, das du ihm (der Firma) Ideen geklaut hast, was du vermutlich nicht hast. Die rechtliche Situation müsste im Einzelfall ein Anwalt bewerten. Klingt aber nicht als hättest du Spionage betrieben hättestich habe tatsächlich 2 monate als 400€ kraft in meinem unternehmen gearbeitet, ohne meinen chef zu informieren (die kollegin hat also noch einen trumpf in der hand).
Wie hier die rechtliche Situtaion ist, ist fraglich. Sollte deine Ex-Kollegin dich anschwärzen, müsste Sie das ja nachweisen, das du da gearbeitet hast.
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danke für die antwort.

ich denk auch, dass ich eigentlich planen kann, was ich will.
das mit dem nachweis, dass ich dort gearbeitet hab, ist für die ehemalige kollegin natürlich kein problem. ich war ja schließlich angemeldet und sie ist ja momentan geschäftsführerin.
verjährt sowas eigentlich? weil rein vertraglich darf ich ohne einwilligung des arbeitgebers nicht nebenbei arbeiten.
hm, vielleicht sollte ich wirklich nichts sagen, und hoffen, dass die andere nicht so fies ist, meine gehaltszettel meinem chef zu zeigen. darf sie das überhaupt, oder sind das eigentlich vertrauliche unterlagen?
ideenklau ist das nicht, das was wir machen, machen viele andere auch.
danke nochmal
grüße
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Danke an Disk für die Antwort. Mein Tipp: Anwalt befragen.
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solange deine Leistung in deinem Job durch eine Nebentätigkeit nicht beinflusst wird kann der Arbeitgeber dir das nicht verbieten.
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