Büro im Eigenheim UND ein weiterer Raum - beides Betriebsausgabe?
(2 Bewertung)Hallo an alle, ich bin freiberuflich tätig und möchte einen Raum (Dachgeschoss) meines Eigenheimes mieten, um dort zu arbeiten. Zusätzlich möchte ich einen Ort weiter (ca. 20km entfernt) ab und zu einen Raum anmieten, um Klienten, die nicht zu mir in meinen Geschäftssitzort fahren möchten, empfangen zu können. Kann ich sowohl das Büro im Eigenheim als auch den angemieteten Raum als Betriebsausgabe geltend machen??Und auch die Fahrtkosten dahin? Und muss ich immer einen Klienten haben oder kann ich auch mal so in dem angemieteten Raum arbeiten, wenn ich gerade in der Stadt bin?
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Hallo Claudia,
und möchte einen Raum (Dachgeschoss) meines Eigenheimes mieten
wieso möchtest Du den Raum mieten? Ist das Haus abgezahlt? Für häusliche Arbeitszimmer - und bei einem Arbeitsraum im Dachgeschoss des eigenen Hauses dürfte es sich darum handeln - kann man die Kosten als Betriebsausgaben absetzen, wenn kein anderer Raum für die Tätigkeit zur Verfügung steht - so zumindest beim Arbeitnehmer. Wenn Du jetzt aber noch ein Büro auswärts anmietest, steht ja an und für sich ein anderer Raum zur Verfügung. Es könnte sein, dass die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht anerkannt werden würden. Die Kosten und auch die Fahrten in das auswärtige Büro kannst Du als Betriebsausgaben absetzen. Fahrten würden wahrscheinlich dann als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anerkannt werden.
ABER ich kann mich auch irren, drum frag das bitte einmal Herrn Kexel, Steuerberater, auf betriebsausgabe.de - alle anderen Fragen kannst Du ihm natürlich auch stellen.
Viele Grüße
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