Buchhaltung Kleinunternehmer

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Hallo,

in Kürze will ich mich als Kosmetikerin selbstständig machen.
Zur Zeit arbeite ich in einem Drogeriemarkt 20 Std./pro Woche, was ich auch weiterhin noch tun möchte.

Ich möchte meine Selbstständigkeit als Kleinunternehmerin beginnen, da ich die ersten Jahre mit geringem Umsatz rechne.

Jetzt habe ich einige Fragen zur Buchhaltung. Ein seperates Geschäftskonto habe ich eröffnet, Gewerbe habe ich auch angemeldet.

Was muss die tägliche Buchführung enthalten. Soweit ich weiß reicht bei Kleinunternehmern eine Einkommen-Überschussrechnung aus.
Muss ich dennoch zusätzlich Kassenbuch führen und für jeden Kunden seperat Quittungen schreiben und auch die Kassenentnahmen (für private Zwecke) mit einer Quittung belegen? Und wie läuft das ab wenn ich von dem Geschäftskonto für private Zwecke etwas abhebe oder Privateinkäufe tätige.

Muss jeder Vorgang im Ordner einzeln belegt werden oder reicht die Einnahmen-Überschuss- Rechnung aus (in der ich dann nur gewerbliche Dinge aussführe und private Vorgänge außer Acht lasse)??

Bin etwas überfordert gerade.
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüße
cosmeticgirl

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Antworten

  • +0 -0

    Hallo,

    würden Sie bei mir bitte eine kosmetische Behandlung übers Internet durchführen?

    Scherz bei Seite - Ihre wenige Zeit sollten Sie nicht dazu verwenden, Ihre fehlenden Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Rechnungslegung übers Internet zu beseitigen.

    Suchen Sie sich einen Steuerberater in Ihrer Nähe und lassen Sie sich persönlich beraten - eine kosmetische Behandlungen erflgt doch auch persönlich oder?

    Bei den Mindestanforderungen, auch für einen Kleinunternehmer, handelt es sich um sehr komplexe Anforderungen, die man nicht mal eben in einem Forum nebenbei erlernen kann. Es bedarf laufenden Betreuung/Beratung durch einen kompetenten Berater.

    Als Kleinunternehmer sind Sie nicht Buchführungspflichtig.

    Gewisse Grundaufzeichnungen sollten aber dennoch geführt werden. Hierzu zählt auch das Aufzeichnen der täglichen Betriebseinnahmen.
    Ein Beispiel für einen ordnungsgemäßen Kassenbericht finden Sie zum Beispiel hier
    http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/buchfuehrung/Summarische+Ermittlung+der+Bareinnahmen+mit+einem+Kassenbericht.html
    Eine Einzelaufzeichnung (mit oder ohne Quittung) pro Kunde ist nicht erforderlich. Sie sollten aber in der Lage sein, dem Finanzamt glaubhaft zu machen, wie Sie Ihre Einnahmen ermitteln. Dies geht z. B. mit einem täglichen Kassenbericht.

    Zur Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung gehören nur betriebliche Einnahmen und Ausgaben, Privatzahlungen haben hier nichts verloren. Innerhalb einer Buchhaltung werden diese auf das Sachkonto "Privat" gebucht.


  • +0 -0

    Vielen Dank für die Antwort.

    Die allgmeine Buchhaltung habe ich bereits in der Ausbildung gelernt, mein Problem ist eigentlich die Kleinunternehmer-Regelung.
    Da ich das Einkommen meines Kosmetikstudios natürlich für meinen Lebensunterhalt brauche, wird es nach nahezu jedem Einkommen auch eine Privat- Entnahme geben, und da frage ich mich natürlich jetzt ob das dann alles mit Quittungen belegt werden muss und wenn nicht so, wie dann?
    Ich will die Buchhaltung ohne Computer machen.

    Des weiteren plane ich in den ersten Jahren nicht mit täglichen Betriebseinnahmen, da man ein Kosmetikstudio ja erstmal aufbauen muss.

    Ich hatte es mir so gedacht, dass ich für jeden Monat eine Einkommens-Überschuss- Rechnung erstelle. Hierbei schreibe ich meine Einnahmen, sowie die Ausgaben auf, von der Kasse sowie vom Konto, alles einzeln mit Datum. Dabei bleiben die Privatentnahmen außer Acht und man hätte monatlich den Überschuss.

    Bei einem Kassenbuch verstehe ich momentan nur nicht den Sinn.
    Angenommen ich verkaufe eine kosmetische Behandlung im Wert von 60 €. Dann schreibe ich bei Einnahmen 60 € auf. Direkt danach dann bei Entnahme (Privat) wieder 60 €, da ich das Geld ja für den Lebensunterhalt brauche.
    Das würde bedeuten dass das Kassenbuch dann nahezu immer wieder bei Null steht, da ich die Einnahmen ja im Anschluss wieder rausnehme. Und da frage ich mich, was das Finanzamt damit anfangen soll. Es kann ja aus dem Kassenbuch gar nicht meine monatlichen Umsätze bzw Überschüsse erkennen, von daher frage ich mich nach dem Sinn des Kassenbuches.

    Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber ich bin der Ansicht dass diese Überschussrechnung vollkommen reicht. Hinter jeden Monat kann ich dann noch die Belege der verkauften Behandlungen und der Ausgaben heften (was am Anfang ohnehin sehr wenige sind), sowie die Kontoauszüge des Geschäftskontos und dann ist doch alles ersichtlich, was ersichtlich sein muss. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.


    Ganz liebe Grüße
    Jenny


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