Buchführung für EÜR
(2 Antworten)Hallo,
habe erst vor kurzem in Kleinunternehmerregelung gegründet und noch keine Einnahmen (weder bar noch andere) zu verzeichnen. Fragen zur EÜR-Buchführung türmen sich auf: Ich hatte vor, ein einfaches Kassenbuch zu führen, frage mich jedoch, ob darin außer den Bareinnahmen auch die anderen überwiesenen Einnahmen sowie unbare Betriebsausgaben geführt werden können. Dann ist mir auch nicht klar, ob ich die Privatentnahmen im Kassenbuch auflisten soll.
Zur Numerierung der Belege: Chronologisch ohne Unterscheidung Ein- und Ausgaben oder chronologisch mit Unterscheidung?
Grüße und vielen Dank
Eva
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Antworten
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Hallo Eva,
das schöne bei der einfachen Buchführung ist, daß man als Unternehmer nicht viele Formvorschriften hat. Man muß seine Tageseinnahmen aufschreiben. Die Ausgaben sollten belegt sein.
Ob man nun alles in ein Kassenbuch einträgt - handschriftlich oder elektronisch - oder nur die Ein- und Ausgaben, die nicht schon mit Konto und anderen Belegen erfaßt sind, ist eine selbständige Entscheidung. Wichtig ist, daß man mit der Dokumentation den Kopf frei bekommt, die Einzelheiten also vergessen kann, weil man sie ja dokumentiert hat.
Wenn man im Monat bis zu 20 Belege bzw. Vorgänge hat, ist es eine gute Übung, alle tatsächlichen Ein-und Ausgaben in einem Kassenbuch zu dokumentieren. Bei einem größeren Umfang sollte man ein elektronisches Programm nutzen.
Bei wenigen Belegen muß man sie auch nicht durchnummerieren.
Eine Trennung von Belegnummern bei Ausgaben und Einnahmen ist dann ratsam, wenn man die Einnahmennummer gleichzeitig auch als Rechnungsnummer verwenden will
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