Bilanzierungspflicht Umsatz und Gewinngrenzen
(4 Antworten)Hallo
ich habe eine Frage zu den neuen Umsatz und Gewinngrenzen:
241a HGB Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars
1Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500 000 Euro Umsatzerlöse und 50 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. 2Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Werte des Satzes 1 am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden.
Muss an zwei aufeinanderfolgenden Jahren Umsatz UND Gewinn über den jeweiligen Grenzen liegen oder genügt es wenn nur der Umsatz oder nur der Gewinn über der jeweiligen Grenze liegt?
Ist das irgendwo klargestellt?
Grüße
Wolfgang
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
-
Steht doch eindeutig drin:
von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500 000 Euro Umsatzerlöse und 50 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen
2 Jahre nacheinander Umsatz und gleichzeitig Gewinn.
Falsche Kategorie gewählt, hab´s verschoben.Kommentar schreiben
Kommentare
-
Hallo Thorsten,
danke für die Antwort. Problem ist dann aber §141 AO. Ich bin irgendwie nicht so ganz glücklich mit den beiden §§. Irgendwie passen §141 AO und §241a HGB nicht zusammen. Einmal "UND" einmal "ODER"?
Ist die AO oder das HGB die Herz 10? oder Kreuz Bube je nach dem was man spielt..
Kommentare
-
wenn du nach HGB buchführungspflichtig bist, bist du es nach der AO auch. Abgeleitete Buchführungspflciht.
WEnn du nach HGB nciht bist, dann nur nach AO wenn die Umsatz und GEwinnzahlen überschritten werden.
Kommentare
-
Torsten
wenn du nach HGB buchführungspflichtig bist, bist du es nach der AO auch. Abgeleitete Buchführungspflciht.
Hast du einen Nachweis, welche Buchführungspflicht sich von wem ableitet?
TorstenWenn du nach HGB nciht bist, dann nur nach AO wenn die Umsatz und Gewinnzahlen überschritten werden.
Nach AO wäre aber ein ODER, also Umsatz ODER Gewinn. Welchen Sinn macht es dann überhaupt im HGB Umsatz und Gewinngrenzen vorzugeben, wenn eigentlich die AO es vorgibt... So gesehen bin ich mir eben nicht sicher, ob das was in HGB mit "und" geschrieben ist auch wirklich so gemeint ist.
Kommentare
Antworten
Interessantes aus dem Magazin
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessantes aus dem Lexikon
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Neueste Artikel im Magazin
- Gründen für Schüler: Sind Sie schon soweit?
- Gute Azubis trotz schlechter Noten – so finden Sie sie
- Existenzgründung in Japan - mit exotischen Neuheiten erfolgreich werden
- Vorbeugen, Analysieren und Schützen - wie man den Bundestrojaner entfernen kann
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
Neueste Artikel im Lexikon
Verwandte Begriffe
Aus dem Magazin
Mehr Umsatz = mehr Wachstum?
Sie gewinnen neue Kunden, Sie generieren mehr ...
Wie werden die Ausgaben bei der Kleinunternehmerregelung berücksichtigt? FAQ 6
Die Höhe der Ausgaben spielt bei der Anwendung der ...
Fachkundige Stellungnahme, so wird beschissen
Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit starten wollen, können bei de...
Aus dem Ratgeber
EBAY/ STEUERN HILFE
Hallo zusammen !!! Ich bin seit geraumer Zeit als gewerblicher Verkäufer bei EBAY angemeldet. Und ic...
Kleinunternehmer: Eigenverbrauch auch "Umsatz"
Guten Tag, altershalber habe ich mein ...
Bilanzierungspflicht bei e.K. - eingetragener Kaufmann
Guten Tag Ich habe eine kleine Frage zur ...