Bezeichnung des kleinunternehmens
(2 Antworten)Hallo @ all,
wenn ich ein Kleinunternehmen anmelde, muss ich doch sicher eine 'Firmenbezeichnung' angeben.
Erste Frage: In welcher Form kann ich mich absichern um keine Namensrechte zu verletzen ?
Zweitens: Wird der Name bei oder nach der Anmeldung geprüft (ob bereits vorhanden) etc?
Grüße, Hannes
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Kann ich momentan nciht genau sagen. Im Zweifel wird bei der Anmeldung bzw. vor der Anmeldung geprüft. Einfach mal beim Gewerbeamt nachfragen. Es soll wohl im Netz auch Verzeichnisse mit geschützten Begriffen geben, habe jedoch ncoh ncihts gefunden. Wenn wer was hat, mal hier posten.
Man kann sich auch selbst schlau machen und prüfen, zb bei den kammern, ihk, hwk etc.
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Hallo,
ein Kleinunternehmen erfordert keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, somit gelten für dieses nicht die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Nur ein im Handelsregister eingestragenes Unternehmen hat eine " Firma" (Geschäftsname eines Vollkaufmanns).
Andere Unternehmen/r müssen ihren Vor- und Zunamen verwenden. Der Zusatz von Werbeslogan, Produktnamen, Tätigkeiten, etc. sind zulässig, z. B. Gebrauchwarenhandel Fritz Maier.
Um sich vor geschützten Begriffen fern zu halten, hilft nur informieren, suchen und noch mals informieren und suchen. Wie TorstenMo schreibt, IHK, HWK oder ganz einfach http://www.google.de
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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