Besteuerung der Umsatzsteuerrückerstattung
(2 Antworten)Hallo - allerseits, mal einen Versuch legen:
Seit 1995 verkaufe ich Solarstrom. Im Jahr 2006 hat das Finanzamt erstmals anerkannt, daß es ein Gewerbe ist und allerlei Umsatzsteuern aus der Frühphase rückerstattet. Mutig habe ich 2007 viel investiert und am Ende des Jahres erstens die Umsatzsteuer zurückgefordert und zweitens für 2007 als Ausgaben geltend gemacht. Effekt 2007: keine Steuern gezahlt, Ersparnis € 3333.-, die gleichen € 15.000 in 2008 aufs Einkommen augeschlagen bringen dem Staat nach Tabelle aber € 4070.-. Ist da irgendeine systematische Ungerechtigkeit drin oder kann man dagegen was machen ?
gespannt auf Ideen - Michael
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hui, nur ein Wort: Steuerberater. Sie können gern mal diesbezüglich mit Steuerberater Kexel schreiben. Oder kontaktieren sie ihn direkt, per PN (private Nachricht) oder Telefon. Das ist mir zu steuerlich und das darf ich nicht, sorry ;-)
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Hallo,
die Frage wurde direkt und persönlich beantwortet.
Hätte man von Anfang an einen Steuerberater zu rate gezogen, wäre es zu keiner steuerlichen Mehrbelastung gekommen.
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