Besonderheiten bei der GmbH-Gründung durch Nicht-EU-Ausländer
(1 Antwort)Hallo,
kann mir bitte jemand sagen, welche Besonderheiten muss man bei der Gründung einer GmbH durch einen nicht in der EU-Bürger beachten.
Vielen Dank im Voraus
MfG
puschkin
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Ich habe mal im GmbH Gesetz gelesen: http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/index.html
Wer kann Geschäftsführer sein?
natürliche und unbeschränkte geschäftsfähige Person
Es darf keine straffällige Person sein ...
Von nicht EU Bürger konnte ich da auf die schnelle nichts lesen, aber lieber nochmal den Rechtsanwalt vor der Gründung fragen.
http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__6.html
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kommentiert von Helmut Kexel Steuerberater/vBP am 8. Juni 2011
Hallo,
also zu diesem Thema, an Stelle eines Rechtsanwalts, besser einen Notar, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater befragen, die kennen sich damit in der Regel besser aus.
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kommentiert von Helmut Kexel Steuerberater/vBP am 8. Juni 2011
"Grundsätzlich können Ausländer problemlos Geschäftsführer werden, es muss aber gewährleistet sein, dass der Geschäftsführer tatsächlich und jederzeit in der Lage ist, die gesetzlichen Mindestpflichten, z. B. die Insolvenzantragspflicht und die Buchführungspflicht, zu erfüllen."
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