Berufstätige ohne Renteversicherung
(1 Antwort)Kann sich ein Angestelter: Künstler, Maler, Webdesigner... von Renteversicherung befreien?
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Gute Frage,
es gibt bestimmte Berufsgruppen, die sind auch in der Selbständigkeit in der Rentenversicheurng pflcihtversichert, müssen also rentenversicherungsbeiträge zalen, obwohl sie selbständig sind. Dazu gehören Handwerker (unter bestimmten Voraussetzungen) und andere.
Für einige selbständig Tätige besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Eine Auflistung versicherungspflichtiger Selbständiger finden Sie im § 2 Sozialgesetzbuch VI (www). Informationen bietet auch die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Mehr dazu unter
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
Quelle: existenzgruender.de sowie deutsche-rentenversicherung.de
PDF, ich hoffe die Adresse zum PDF bleibt und wird nciht nächste Woche geändert.
Bitte an alle Leser:
Sollte sich ein externer Link mal ändern und Ihr Klick ins Leere oder auf eine Fehlerseite gehen, informieren Sie uns. Danke
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