Berufsbedingter Umzug

(2 Antworten)
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Hallo Forum,
ich muss bedingt durch meinen Beruf umziehen. Kann ich meinen privat genutzten neuen Herd und privat genutzte neue Heizkörper steuerlich geltend machen?
Danke

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Antworten

  • +0 -0

    Hallo Maler,

    Sie schrebgen selber privat genutzt und geben sich damit die Antwort. Wenn Sie etwas wie einen Herd überwiegend privat nutzen, dann können Sie es nicht geltend machen. Anders sieht es bei einer doppelten Haushaltsführung aus. Das sollte aber ein Steuerberater mit Ihnen zusammen klären.


  • +0 -0

    Hallo Torsten,
    mein Steuerberater sagt nein. Ich habe aber bei den Umzugtips eines Immobilienmaklers gelesen, dass ich bei einem Berufsbedingten Umzug meinen privat genutzten Herd bis zu einem Betrag von 230 EUR steuerlich geltend machen kann. Bei dem Makler kann mir aber niemand weiterhelfen.

    Maler


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