Berechnung Elterngeld nach Ablauf Gründungszuschuss und noch keine Einnahmen

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Hallo zusammen,

ich hab schon eine Weile recheriert und bitte um Antwort, ob meine Erkenntnis richtig ist:

Ich bin seit MItte August 2010 selbständig und bekomme bis Mai d.J. Gründungszuschuss. Einnahmen aus meiner Selbständigkeit habe ich noch nicht, also negative Einkünfte für 2010 erzielt.

Unser KInd kommt Ende August 2011.

Solte ich nach Ablauf meines Gründungszuschusses bis zur Geburt noch keine Einnahmen erzielt haben, habe ich in den letzten 12 Monaten vor der Geburt nur negative Einkünfte erzielt. Nach meiner Erkenntnis wird der Gründungszuschuss ja nicht als Einkommen zur Elterngeldberechnung herangezogen.

Bekomme ich dann den Mindestbeitrag von 300 EUR?

Vielen Dank für eure Bemühungen.

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