Berechnung Elterngeld nach Ablauf Gründungszuschuss und noch keine Einnahmen
(2 Antworten)Hallo zusammen,
ich hab schon eine Weile recheriert und bitte um Antwort, ob meine Erkenntnis richtig ist:
Ich bin seit MItte August 2010 selbständig und bekomme bis Mai d.J. Gründungszuschuss. Einnahmen aus meiner Selbständigkeit habe ich noch nicht, also negative Einkünfte für 2010 erzielt.
Unser KInd kommt Ende August 2011.
Solte ich nach Ablauf meines Gründungszuschusses bis zur Geburt noch keine Einnahmen erzielt haben, habe ich in den letzten 12 Monaten vor der Geburt nur negative Einkünfte erzielt. Nach meiner Erkenntnis wird der Gründungszuschuss ja nicht als Einkommen zur Elterngeldberechnung herangezogen.
Bekomme ich dann den Mindestbeitrag von 300 EUR?
Vielen Dank für eure Bemühungen.
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Antworten
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Hallo,
Bekomme ich dann den Mindestbeitrag von 300 EUR?
sieht so aus, würde hier einfach mal auf der Elterngeldstelle anrufen und Fragen, inwieweit der Gründungszuschuss für das Elterngeld als Einkommen zählt. Denn das muss ja nciht die slebe Regelung wie die beid er EInkommensteuer sein.
Außerdem habe dazu folgenden Artikel gefunden: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/nebenberufliche-selbstandigkeit-und-elterngeld
Alles zum Stichwort Elterngeld
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Hallo,
habe beinahe die identische Situation (GZ von August 2010 bis Mai 2011) und unser Kind kommt im Herbst. Hast Du schon neue Erkenntnisse wie sich das Elterngeld dann berechnet?
Bin am Überlegen nun mich noch anstellen zu lassen nach Mai oder falls das nicht geht auf gewerbe ncoh weiter zu arbeiten um meinen Verdienst hochzuschrauben und nicht nur GZ zu erhalten, da ich auch noch keine/kaum Gewinne aus meiner hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit habe.
Wäre sehr sehr dankbar für Hinweis, oder Informationen
Viele Grüße
B.BInder
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