belege sammeln im nebengewerbe/unterschiede zum hauptgewerbe

(1 Antwort) +1 | -0

hallo,

ich habe die absicht ab januar ein nebengewerbe anzumelden.
ein nicht unwesentlicher teil dabei, wird der handel mit gebrauchten
dvd,cd und konsolenspielen ausmachen.
manchmal einzelstücke oder wenige teile, manchmal auch sammlungsauflösungen, aber fast immer von privat.

aus erfahrung weiss ich, das wenn man auf börsen, flohmärkten oder aus
zeitungsannoncen heraus einkauft, das ganze ohne rechnung über die bühne geht.

wie handhabt man das gegenüber dem finanzamt, oder gibt es überhaupt
eine möglichkeit diese ausgaben geltend zu machen ?.

falls nicht, dann hätte man sehr schnell, sehr hohe fiktive gewinne.
falls ausserdem mal jemand die belege prüft, würde er sich sicher fragen,
was mann denn ständig verkauft, wenn man nichts einkauft, denn den
eindruck müsste man dann gewinnen.

muss man im nebengewerbe genauso belege sammeln, als ob man es hauptberuflich macht ?.

was heisst keine buchführungspflicht, in diesem zusammenhang ?.

hätte auch noch andere fragen, aber mit denen will ich sie erst quälen
wenn diese beantwortet ist.

danke, im voraus !!

alexis-sorbas confusedconfusedconfused

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    HAllo,

    wie handhabt man das gegenüber dem finanzamt, oder gibt es überhaupt
    eine möglichkeit diese ausgaben geltend zu machen ?.

    Wenn der Gegenüber keine Belge erstellt, Zahlungsbelge oder Quittungen, Rechnungen, dann kann ich das auch selbst in Form eines Eigenbeleges tun. Wie das genau geht: http://www.betriebsausgabe.de/eigenbeleg-107.html

    muss man im nebengewerbe genauso belege sammeln, als ob man es hauptberuflich macht ?.

    Ja, würde ich auf jeden Fall. Andernfalls kann man seinen Gewinn oder Verlust nicht glaubhaft machen oder nachweisen.

    was heisst keine buchführungspflicht, in diesem zusammenhang ?.

    Buchführungspflciht ist meist an Umsatzgrenzen und Gewinngrenzen gekoppelt und betrifft in der regel nur bilanzierungspflcihtige unternehmer. existenzgründer in den seltensten fällen. was nicht heißen soll, das keine belege aufzubewwahren und zu sammeln sind.

    Buchführungspflicht bringe ich also allgemein mit bilanzierung in verbindung.


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