Bekommen Gründerzuschuss und wollen noch eine GbR gründen

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Hallo allerseits,

zunächst einmal vielen Dank für die vielen Infos hier!

Ich stehe gerade vor einer Frage, die mir einfach keine Ruhe lässt.

Und zwar möchte ich mit einem guten Freund eine GbR gründen. Wir haben uns beide bereits hauptberuflich selbständig gemacht und beziehen auch beide den Gründerzuschuss.

Können wir jetzt auch noch eine GbR gründen, ohne dass es Probleme mit dem Gründerzuschuss gibt? Wir müssten ja nochmal ein Gewerbe für die GbR anmelden. Und ich habe mal gehört, dann würde es keinen Zuschuss mehr geben. Stimmt das?

Viele Grüße,
rowi

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    Hallo rowi,

    wie soll das genau ablaufen?
    Du hast Fa A
    dein Freund Fa. B

    und mit der GbR C soll etwas völlig neues entstehen oder ist C eine Zusammenlegung von A und B?

    Im Zweifelsfall sollte man immer das Ende des Gründungszuschusses abwarten und dann erst über Zusammenlegung und Neugründung nachdenken.


    Kommentare

  • +0 | -0

    rowi, die frage sollte sich von selbst beantworten:

    Du machst eine Firma auf, beziehst Zuschuss.
    Dein Freund macht ne Firma auf, bezieht Zuschuss.
    Seine Freundin macht eine Firma auf, bezieht Zuschuss.
    Du machst mit deinem Freund eine GbR auf und willst Zuschuss.
    Jetzt willst du auch mit der Freundin noch eine GbR aufmachen, schon wieder Zuschuss.
    Seine Freundin will mit ihrem Freund auch eine GbR aufmachen, auch wieder Zuschuss.
    Jetzt kommt ihre alle drei darauf, es gäbe noch ein Feld, da könnte man noch ne Firma machen, wieder Zuschuss ????


    Nein - Stopp ... das beißt sich doch ... schon der gesunde Menschenverstand sollte hier zweifeln.

    Tatsache ist, dass ein Zuschuss für eine Veränderung aus der Arbeitslosigkeit zur Gründung einer selbständigen Existenz gewährt wird. Klare Aussage! Das trifft für Dich zu und auch bei deinem Freund. Punkt.

    Und wenn ihr durch die aktuelle Geschäftslage in eine Situation kommt, bei der zwei Selbständige (und das sind keine Arbeitslosen mehr) unternehmerische Entscheidungen treffen, etwas Neues zu machen ..... dann hat das nichts mehr mit den Grundlagen für die Gewährung eines Zuschusses zu tun. Alles was danach geschieht, erfolgt aus den Erkenntnissen des laufenden operativen Tagesgeschäft.

    Alles klar?


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