Beitragserhöhung Arbeitslosenversicherung für Selbständige
(1 Antwort)Ich habe ein Schreiben von der Arge bekommen in dem sie den Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung auf 78,75€ monatlich erhöhen. Ich kann anscheinend Widerspruch einlegen.
Was bewirkt der Widerspruch? Wie stelle ich diesen am Besten? Komme ich irgendwie raus aus dieser Versicherung?
Vielen Dank, Rudi
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Hallo Herr Müller,
mit dem Widerspruch werden Sie nicht weit kommen. Wenn Ihre Kfz- Versicherung die Beiträge erhöht, nutzt ein Widerspruch auch nichts.
Die Kündigungsfrist für die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist erst mal nicht kurzfristig möglich - die Laufzeit beträgt 5 Jahre und kann mit 3 Monaten Frist zum Ende dieser 5 Jahre gekündigt werden.
Alternative:
Wenn Sie 2 Monate Ihren Beitrag nicht zahlen, werden Sie automatisch aus der Versicherungsgemeinschaft entlassen.
zum Weiterlesen: Freiwillige Arbeitslosenversicherung - das ändert sich 2011
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kommentiert von Simon Görbing am 14. Dezember 2011
Hallo,
ich habe dieses Schreiben auch erhalten.Eine Erhöhung der Beiträge von 17,89 Euro auf 78,75 Euro innerhalb von 2 Jahren ist schon sehr sportlich. Warum steht denn dann in dem Schreiben, dass Widerspruch möglich ist, wenn das sowieso nichts bringt?
Grüße Simon
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