Bei ebay privat oder gewerblich anmelden?

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Ich grübel schon lange über eine Sache, bei der ich mir völlig unsicher bin.
Ich nutze meine Freizeit zum Puppenmachen, die ich bisher als privater Verkäufer hin und wieder (2 bis 3 pro Jahr) über ebay verkauft habe.

Ich habe das ganze aber schon vor ein paar Jahren auch beim Finanzamt als freiberufliche (künstlerische) Tätigkeit (Nebenerwerb)angemeldet und dementsprechend eine Steuernummer zugewiesen bekommen.

Was ich mich nach einer längeren Ebayabstinenz nun schon die ganze Zeit über frage, ist, was für ein Konto ich eigentlich bei ebay führen muss. Bin ich nun ein gewerblicher Verkäufer oder ein Privater? Gewerbeschein habe ich ja nicht und darf ich gegebenenfalls auch ohne Gewerbeschein einen Shop auf ebay betreiben, in dem ich die Puppen zum Verkauf?

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Antworten

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    Ich glaube, ich habe jetzt doch selbst die Antwort gefunden. Ich bin wohl ein gewerblicher Verkäufer und im Impressum weise ich mich als Freiberufler aus.

    Und auf Rechnungen kommt der Hinweis , dass sie gemäß § 19 (1) UStG umsatzsteuerfrei ist. (Habe bei der Anmeldung damals die Kleinunternehmerregelung geltengemacht)

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir Jemand sagen könnte, ob das richtig ist?


  • +0 -0

    Das ist richtig, ebay neben den privaten Verkäufern alle anderen gewerblich, auch wenn sie eventuell freiberuflich beim Finanzamt geführt werden. Daher eigentlich gar keine Gewerbeanmeldung besitzen, sondern nur eine Bescheinigung, die die Tätigkeit und deren Anmeldung nachweist. Das ist aber in Sachen eBay-verkauf dasselbe wie ein Gewerbe. Im rechtlichen, insbesondere im steuerrechtlichen existiert da aber ein gewaltiger Unterschied, was folgender Artikel zeigen soll:

    Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18


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