Begleitservice und deren Vermittlung (sprich Escort)
(2 Antworten)Hallo,
ich habe mich selbstständig gemacht und bin zum Gewerbeamt um mein Gewerbe eintragen zu lassen. Soweit erstmal kein Problem. Dann steht aufeinmal auf meiner Gewerbeanmeldung -Begleitservice (ohne sexuelle Dienstlungen) und Vermittlung (ohne sexuelle Dienstleistung)-!!!! Das -ohne sexuellle Dienstleistung- wollte ich dann wieder gestrichen haben, worauf man mir mitteilte, dass das nicht ginge, weil es dann eine freiberufliche Tätigkeit wäre. HÄ????? Auf Nachfragen bei meiner Steuerberaterin, teilte mir diese mit, dass Sie ja sowas noch nicht gehört hätte und sie fragt nach beim Finanzamt. Beim Finanzamt teilte man ihr mit, dass dieses Quatsch ist und das es ein Gewerbe ist. Das Gewerbeamt will es aber nicht rausnehmen. Auf was kann ich mich denn berufen? Gibt es da einen Gesetzestext, welchen ich dort anbringen könnte? Bitte kann mir jemand helfen, bin schon verzweifelt! Vielen Dank Maria
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Antworten
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wo liegt dein problem? Der Gewerbeschen liegt in deiner Schublade, das ding sieht kein Mensch, selbst wenn. Es sind nunmal die Branchen des Gewerbeamtes, die kannst du nciht ändern. Der Tischler heit eben Tischler und wird dort geführt, so ist es bei dir eben so wie oben steht. Steck deine Energie in das Geschäft, nicht die Bürokratie. Ob das ganze Freinberuflich ist oder nciht will ich damit nciht bewerten.
ließ dazu den Artikel:
Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18
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Hier ist die Gewerbeordnung, wo´s da aber steht weiß ich nicht: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/
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