...bedingte Bekleidung in Rechnung an Leistungsempfänger

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Hallo Zusammen,

relativ vor kurzen habe ich neben meinem Studium Promo-Tätigkeit (vorübergehend) aufgenommen.

Jetzt sitze ich  vor'm Rechnungserstellen und bin zum Punkt gekommen, wo ich einige Fragen habe. 

Ich möchte also ganz normal von mir erbrachte Leistungen, Fahrtkosten, Infotagungen  und auch anderes (gleich komme dazu) zusammen in  Rechnung stellen.

Bei der Aktion sollte man bestimmte Bekleidung anhaben. Kleidungsstücke, die für diese Zwecke gekauft wurden, kann man dem Aktionsveranstalter in Rechnung stellen.

Meine Frage 1  ist hier so: 

wie soll ich  jetzt genau die  (benötigten f.  Aktion aber  zunächst  von mir selbst gekauften) Produkte  dem Auftraggeber  berechnen? 

hier gibt es eine Nuance, die ich nicht voll klar nachvollziehen kann. 

zB Schürze, kostet 8,99 (incl. 19% MwSt) , davon 7,55 € netto ; 1,44 € genannte Steuer.  Habe ganz normal im Laden gekauft. Jetzt will ich dass der AG mir es voll übernimmt, also vollen Preis von 8,99 , den ich auch tatsächlich bezahlt habe, mir erstattet.

Wie geht das in der Rechnung? was wäre korrekt? und wie ist denn in dem Fall mit Vorsteuerabzug?

weise ich (unter allen anderen aufgeführten LuL) den vollen Preis v. 8,99 aus  und dann am Ende kommt normal - zzgl. 19% auf ganze Rechnung ,   das würde heißen, auch 19% auf 8,99  (=1,71 €) ?

oder soll ich eher 7,55  eingeben und dann wird sich der Betrag  v. 1,44 €  bei  MwSt wie üblich draufrechnen. 

Aber.... MwSt muss ich doch  abführen...   dann diese draufberechneten 1,44 € ebenso.

d.h. ich bekommen dies, was ich tatsächlich bezahlt habe, gar nicht  (wäre es dann nicht sog. abgespeckte Variante ?)  ich bekomme bei diesem Verfahren nur meine 7,55  erstattet.??

diese Kleinigkeit hat mich irgendwie ganz schön verwirrt...   aber was, wenn ich für Kleidungsstück 45,-€ bezahlt habe. Ich hätte nicht so gern   noch  8,55 €  abführen müssen, wenn ich schon mal den Betrag im Laden gelassen habe. wäre auch ungerecht.

die zweite Frage bezieht sich ebenso auf Rechnung, aber etwas andere Nebenbedingungen,

also, Im Vertrag wurde natürlich ausgehandelt, was pro Einsatz bezahlt wird. Aber während gesamter Aktion sind  mir tatsächlich mehr Kosten entstanden als es vereinbart war, zB für Fahrtwege, zeitliche Mehraufwand oder weitere Kosten f. mein eigenes Auto,das ich beim Ausführen genannten Tätigkeiten benutzte ect.  Dürfte ich  als Selbständige dem Auftraggeber ohne vorhin mit dem Abzusprechen derartige Leistungen auch selbst berechnen? Ich meine, es mag ja sein, es wären "ausservertragliche Kosten" , ich hatte aber im Auftrag meine Dienstleistungen dem gegenüber erbracht und dadurch (und nicht in privaten Angelegenheiten) auch Mehraufwand sich ergeben.

bedanke mich ganz schön in voraus

PB

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    Hallo PB,

    ich sehe, die Verwirrung ist tatsächlich groß (was bei Steuern oftmals der Fall ist :-)!).

     

    Ich versuche es kurz zu fassen:

    Möglichkeit 1: Sie sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer. Sie sind damit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Im Gegenzug können Sie Ihre Ausgangsrechnungen ohne Umsatzsteuer stellen. Das heißt, Sie haben 8,99 € gezahlt und stellen Ihrem Auftraggeber diese nun voll in Rechnung. An das Finanzamt ist keine Umsatzsteuer abzuführen. Im Saldo haben Sie 8,99 € gezahlt und bekommen von Ihrem Auftraggeber 8,99 € zurück. Fazit: Ausgeglichen.

     

    Möglichkeit 2: Sie sind kein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Sie haben grundsätzlich vollen Vorsteuerabzug, müssen im Gegenzug auf Ihren Rechnungen aber Umsatzsteuer ausweisen. Auf Rechnung also "Material" netto 7,55 € zzgl. 19% USt (1,44 €). Das heißt, Sie führen die 1,44 € Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, bekommen aber die Vorsteuer von 1,44 € im Gegenzug vom Finanzamt erstattet ( Saldo = 0). Tatsächlich haben Sie damit für Ihr "Material" nur 7,55 € gezahlt und erhalten diese wieder von Ihrem Auftraggeber zurück. Fazit: Ebenfalls ausgeglichen.

     

    Soviel zum steuerlichen Bereich.

     

    Was können Sie abrechenen: Nun, grundsätzlich sollten Sie sich an Ihren Vertrag halten!!!!!! Dort sollte eigentlich geregelt sein, was genau Sie Ihrem Auftraggeber in Rechnung stellen können/dürfen. Gibt es hier bezüglich einiger Kosten (z.B. Ihre Spesen wie Fahrtkosten usw.) Unklarheiten, empfehle ich Ihnen, dies mit Ihrem Auftraggeber zu klären!!! Einfach mal so auf in die Rechnung aufzunehmen halte ich neben evtl. juristischen Problemen (kann Anwalt klären) dahingehend für nicht ratsam, da Sie mit dem Kunden vielleicht ja in Zukunft noch weitere Geschäfte tätigen wollen. Mein Tip: Rufen Sie Ihren Kunden an und klären Sie das!

     

    Wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

    Gruß

    Harald


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