Ausbildung, Kleingewerbe und Umsatzsteuer Mehrwertsteuer
(2 Antworten)Hallo und Frohes Neues Jahr Euch allen!
ich habe nun ein paar grundlegende Fragen. Meine Situation ist folgende:
Bin zur Zeit noch Auszubildener und habe seit geraumer Zeit eine Webseite, über die ich mit zunehmender Zeit immer mehr Einnahmen durch Werbung und Partnerlinks generiere. Zudem ist die Erstellung von Webseiten und Grafiken geplant, welche ebenfalls als Einnahme verzeichnet werden würden.
Jetzt muss wohl ein Gewerbe her, um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Ich habe gelesen, dass man sich bei Einnahmen Brutto unter 17.500€ als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen kann. Was muss ich dann für Steuern zahlen? Mehrwertsteuer?
Beispiel: 1.000€ pro Monat = 12.000€ im Jahr
12.000 - 19% MwSt. = 9.720€ ? Ergo: 2.280€ Steuerabgaben?
Wie sieht es aus, wenn ich noch in der Ausbildung stecke? Sollte mit Erlaubnis des AG keine Probleme geben oder?
Was müsste ich sonst noch beachten?
Ich dachte an ein Kleinunternehmer Gewerbe ...
Wie sieht es mit der KV aus? Müsste sich nichts ändern oder?
Danke vorab für Aufklärung und ein schönes Wochenende
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Antworten
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Hallo,
Jetzt muss wohl ein Gewerbe her, um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Das ist wohl wahr.Ich habe gelesen, dass man sich bei Einnahmen Brutto unter 17.500€ als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen kann.
Das ist auch richtig.Was muss ich dann für Steuern zahlen? Mehrwertsteuer?
Wenn überhaupt Gewerbesteuer. Die ist aber erst ab einem Gewinn von ca. 24.500 EUR fällig. ( Gewinn, nicht umsatz)
Ansonsten eventuell Einkommensteuer. Ab wann die zu zhalen ist, kann man nicht pauschal vorher sagen, dass kommt auf die persönlcihe steuerliche Situation an.
Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer - fällt also bei der umsatzsteuerbefreiung im rahmen der Kelinunternehmerregelung nach § 19 UStG nciht an. Mehr dazu unter den FAQs in unserem Blog.
http://www.gruenderlexikon.de/blog/2008/12/19/die-haeufigsten-fragen-zur-existenzgruendung/
Die Beispielrechnung ist nicht nötig, da ja keine Umsatzsteuer anfällt.
Alle anderen Fragen finden sich auch in unserem Blog wieder. Bitte erst einmal das durchlesen und ggf. dann hier nch mal schreiben.
Zur Krankenversicherung:
Die ist erst bei einer hauptberuflcihen Tätigkeit selbst zu zahlen. Mer dazu auch unter http://www.gruenderlexikon.de/blog/category/faq/
Wie heißt die Seite, die du betreibst? Vielleicht kommen wir auch ins Geschäft.
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Hier kannst du das mit der Kleinunternehmerregelung ncoh mal genau nachrechnen:
http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php
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