Aus Elternzeit gründen als Freiberuflerin
(1 Antwort)Hallo Zusammen,
ich werde im Januar 12 für 1-2 Jahre in Elternzeit gehen. Zur Zeit bin ich Angestellte in Süddeutschland. Da mein Mann in NRW arbeitet, werde ich ab Mutterschutz nach nRW ziehen. Jetzt habe ich den folgenden Plan:
- ich nehme Elternzeit und nach dem 1 Jahr Elterngeld, würde ich mich gerne selbständig machen. Mit dem Gedanken spiele ich schon sehr lange. Das wäre dann ab ca. Februar 2013. In dem Fall würde ich mein derzeitiges Arbeitsverhältnis zum 1.3.2013 kündigen. Meine Frage hierzu: Geht das, selbst wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantragt habe (also beides, Selbständigkeit sowie kündigen)?
- normalerweise würde ich nur 1 Jahr Elternzeit nehmen, da dann wahrscheinlich o. g. Plan leichter zu realisieren wäre. Aber es könnte eventuell auch sein, dass wir im ächsten Jahr zurückkommen nach Süddeutschland. In dem Fall würde ich zumindest die Option, in Teilzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber wieder anzufangen, nicht gerne verfallen lassen. Deshalb eben die 2 Jahre.
Wie ist aus Ihrer Sicht die Empfehlung? Lieber nur 1 Jahr Elternzeit nehmen, und dann im Anschluss direkt gründen, oder 2 Jahre Elternzeit beantragen, und dann die Elternzeit kündigen (sofern das geht) und dann ebenfalls nach 1 Jahr selbständig machen? Ich bin mir sehr unsicher...Oder kann die Elternzeit theoretisch weiterlaufen für 2 Jahre, meinen derzeitigen Job kündige ich jedoch zum 1.3.2013 und mache mich trotz Elternzeit selbständig?
Vielen Dank für Antworten!
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Das ganze Thema stützt sich auf die Problematik, dass du die Elternzeit eigentlich nur zum Ende der Elternzeit wirksam kündigen kannst. Alles andere ist reine Kulanz deines Arbeitgebers. Du kannst im Vorfeld deine Pläne mit ihm besprechen und mit ihm abmachen, dass du im Fall der Fälle dennoch früher aus deinem Vertrag kannst - ihr schließt dann quasi einen Aufhebungsvertrag und du kündigst nicht.
Das einfachste scheint mir in deiner Situation, du beantragst zwei Jahre und gründest dann, wenn du soweit bist, erstmal offiziell als Nebengewerbe und meldest das in ein Hauptgewerbe um, sobald die Elternzeit rum ist und du die Arbeitsstelle gekündigt hast (3 Monate Kündigungsfrist beachten!).
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