Aufenthalt im Ausland - Gründungszuschuss gefährdet?
(1 Antwort)Hallo,
ich habe mich als Einzelunternehmerin im Internetbereich selbstständig gemacht und beziehe seit Januar Gründungszuschuss.
Der Arbeitgeber von meinem Mann will ihm in 3 Monaten für 2 Jahren nach USA schicken.
Weil ich meine Internetfirma auch von USA aus betreiben kann, würde ich gerne mit ihm in die USA umziehen. Die Gewerbe wird natürlich weiterhin in Deutschland angemeldet bleiben.
Gefährde ich meinen Gründungszuschuss, wenn ich mit ihm umziehe?
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Solange das Gewerbe bestehen bleibt und die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss vorliegen, denke ich nicht dass es ein Problem werden könnte. Habe aber dennoch meine Zweifel, dass das Gewerbeamt bei einem Umzug das Gewerbe in Deutschalnd bestehen lassen wird. Aber das ist nur ein Bauchgefühl. Wenn eine Postadresse in Deutschalnd vorhanden ist, wo quasi Rechnungen etc. Steuerbescheide usw. zugestellt werden können, könnte es klappen.
Aber ncohmal, das ist alles nur ein Bauchgefühl, vielleicht weiß jemand rechtssicheren rat. Im Zweifel würde ich das von der zuständigen Kammer ( IHK) klären lassen. Also anonym.
Hier ein Urteil auf gruendungszuschuss.de zum Gründungszuschuss und dem Wohnsitz im Inland. Das trifft es sicher recht deutlich.
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kommentiert von Angelic am 9. Februar 2011
Hallo,
vielen Dank für den Antwort. Ich werde versuchen rauszukriegen, ob ich meine Gemelde unbedingt abmelden muss.
Wenn ich den Gerichtsurteil richtig verstehe, muss mein Wohnsitz weiterhin in Deutschland bleiben. Nach diesem Urteil könnte ich teoretisch im Ausland eine Firma gründen und von Deutschland aus führen. Aber bei mir ist es eher umgekehrt der Fall.
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