Auf dem Weg zum Kleinunternehmer
(3 Antworten)
Erstmal möchte ich mich bedanken, für die vielen Infos die ich hier schon gefunden habe. Diese doch recht kleine Forum beantwortet mehr Fragen und ist hilfreicher als manch große Seite die ich bisher gefunden habe.
Aber nun zu mir und meinen Fragen: Ich bin 24 Jahre alt und habe erst in diesem Jahr meine Ausbildung abgeschlossen. Mit anderen Worten heißt das: Ich habe mich noch nie aktiv mit Steuern und so auseinandersetzen müssen und habe so gut wie gar keine Ahnung davon und was mich da alles erwartet.
Allerdings habe ich, nicht erst seit gestern, einige recht gute Ideen für Geschäftskonzepte. Da ich recht Bodenständig bin, habe ich bisher meine Kraft auf andere Dinge in meinem Leben verteilt, die mittlerweile erledigt sind. Nun möchte ich endlich mit einem meiner Konzepte "durchstarten".
Mein Konzept ist, wie ich finde gut durchdacht, folgende Fragen sind zB. geklärt:
- Gibt es ein solches Projekt schon?
- Was unterscheidet mein Projekt von ähnlichen?
- Wie hoch muss die Startinvestition sein?
- Was muss beschafft werden?
- Welche anfänglichen Kosten und welche laufenden Kosten fallen an?
- Was ist meine Zielgruppe?
- Wie ist das Kaufverhalten meiner Zielgruppe?
- Welche Erfahrungen brauche ich?
- Wieviel anfängliche und laufende Arbeitszeit muss ich aufbringen?
- Wie groß ist der geschätzte Umsatz/ Gewinn pro Woche/Monat/Jahr?
Mein Konzept beinhaltet also einen Online-Marktplatz auf dem Dritte ihre Produkte vertreiben können. (Ähnlich ebay nur halt ganz anders) Von dem Verkaufspreis fließt ein bestimmter %-Satz in meine Tasche, der Rest bekommt der Verkäufer.
1. Frage: Buchhalterisch sähe das wie aus?
- Evtl so? A möchte das Produkt zum Preis von 10,-€ von B kaufen. Die Bestellung geht an mich, über meinen Online-Marktplatz. Ich kaufe bei B das Produkt für 8,-€ und verkaufe es an B zum Preis von 10,-€ weiter. 2,-€ verbleiben als Gewinn bei mir.
Ich will mit meinem Konzept nicht zum Mond und ich komme auch nicht über die 17.500,- Eurogrenze, daher wird es neben meiner eigentlichen Arbeit herlaufen. Hierzu habe ich irgendwo gelesen, dass eine Arbeitszeit von 15 Stunden nicht überschritten werden darf.
2. Frage: Wer kontrolliert das?
- Mein eigenes kleines Unternehmen betreibe ich doch für mich. Ist es da nicht egal bzw meine Sache wieviel Zeit ich investiere? Was ist mit "Überstunden"?
Auch ist die Frage was ist mit Zeiten die ich vorher investiert habe, zB für die Programmierung der Onlinedarstellung?
Da ich nach meiner Ausbildung leider nur befristet übernommen wurde, steht in absehbarer Zeit ein Arbeitgeberwechsel an.
3. Frage: Muss ich bei meinen Bewerbungsunterlagen oder einem Bewerbungsgespräch mein Kleingewerbe angeben?
- Ist so etwas positiv oder doch eher negativ? Wie kann ich das beste daraus machen?
Ich habe in meinen Überlegungen im Vorfeld natürlich eingeplant was ich brauche und was ich davon beschaffen muss.
Auf meiner Beschaffungsliste steht:
- Domain
- Buchhaltungssoftware
- Drucker
Aud meiner Liste der vorhandenen Dinge steht:
- Schreibtisch
- PC
- Monitor
- Server/Webspace
4. Frage: Kann ich die schon vorhandenen Dinge irgendwie steuerlich absetzen? Schließlich nutze ich sie dann auch geschäftlich.
5. Frage: Kann ich meine geschäftlich beschafften Geräte auch privat nutzen? Gibt es da steuerliche Nachteile?
6. Frage: Kann ich zB im Baumarkt Einzelteile für einen Selbstbau Schreibtisch kaufen? Bzw wie wird das in der Buchhaltung aufgeführt?
Angenommen mein Projekt geht in die Hose und ich stelle das ganze ein bevor ich mich verschulde.
7. Frage: Was passiert mit den angeschafften Geräten?
- Gehen die in meinen Privatbesitz über, so wie mein Privatkapital am Anfang in das Projekt? Ist so etwas Steuerhinterziehung? Gibt es Regelzeiten wie lange ein Gewerbe bestehen muss bevor so etwas passiert oder wie lange die Geräte geschäftlich genutzt werden müssen?
Angenommen mein Projekt wird ein Erfolg, kommt irgendwann die Zeit der Steuererklärung.
8. Frage: Die Steuererklärung für mein Gewerbe ist "Anhang" oder "Bestandteil" meiner Einkommenssteuererklärung, oder gibt es da noch eine seperate Erklärung?
9. Frage: Wann kann ich meinen Gewinn in die eigene (private) Tasche stecken?
- Schließlich ist es doch mein Ziel etwas aus meinem Projekt zu gewinnen. Wie komme ich also nun vom gewerblichen Kapital auf privates Kapital bzw umgekehrt? Geht das in einander über (schließlich Hafte ich ja auch mit dem Privatkapital)? Wenn ja, warum dann trennen? Nur wegen steuerlichen Vorteilen?
So ich glaube fürs erste war es das an Fragen.
Danke schonmal im vorraus für die Mühe meine Fragen zu beantworten.
Top Gun
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Hallo Top Gun und danke für die Blumen.
Puh, das sind ja wirklchi viele Fragen. ICh fange mal mit Denen an, die Nichts mit Steuern zu tun haben. Die steuerrelevanten Fragen beantwortet zeitnah Steuerberater Kexel, der auch hier im Forum tätig ist.
Zu Frage 1)
Die Idee ist richtig umgesetzt worden. Auch der Rechenweg stimmt. Und so würde man es bcuhen:
A: Ankauf bei B für 8 EUR:
Wareneinsatz an Bank ( Vorsteuer braucht nciht berücksichtigt zu werden, da ja die KLeinunternehmerregelung angewandt werden soll, daher keine Vorsteuer)
B: Verkauf an Kunden umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG
Das wars.
Mir bleibt die Frage: Ob das Konzept funktioniert. Das Provisionsmodell von ebay ist schon sehr gut, bei Ihnen besteht die Gefahr, dass die Kunden sich untereinander absprechen. Es ist einfach aufwendiger als Schwischenhändler aufzutreten. Daher würde ich das Konzept dahingehend umstricken.
Folgende Fragen werden in eigenem Post beantwortet.Kommentar schreiben
Kommentare
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Hallo,
also bei einem solchen Umfang an Fragen sollte man keine Kosten scheuen und einen Termin bei einem Experten vor Ort wahrnehmen, das Geld dürfte gut angelegt sein.
Aber nichtsdestotrotz hier ein paar kurze Anmerkungen:
1. Frage: Buchhalterisch sähe das wie aus?
- Evtl so? A möchte das Produkt zum Preis von 10,-€ von B kaufen. Die Bestellung geht an mich, über meinen Online-Marktplatz. Ich kaufe bei B das Produkt für 8,-€ und verkaufe es an B zum Preis von 10,-€ weiter. 2,-€ verbleiben als Gewinn bei mir.Der Antwort von Torsten möchte ich noch hinzufügen:
Wenn die Ware angekauf und verkauft wird, haftet zunächst der Verkäufer (hier: Top Gun) für mögliche Mängel. Die Produkthaftung sollte man nicht unterschätzen. Wäre es da nicht sinnvoller lediglich als Vermittler aufzutreten? Die buchhalterische Lösung wäre dann eine andere.2. Frage: Wer kontrolliert das?
- Mein eigenes kleines Unternehmen betreibe ich doch für mich. Ist es da nicht egal bzw meine Sache wieviel Zeit ich investiere? Was ist mit "Überstunden"?
Auch ist die Frage was ist mit Zeiten die ich vorher investiert habe, zB für die Programmierung der Onlinedarstellung?Wie viel Zeit Sie investieren ist Ihre Sache und kontrolliert niemand, aber sollte nicht unter dem Strich auch ein angemessener "Stundenlohn" für Sie übrig bleiben? Oder wollen Sie Sozialarbeit leisten?
3. Frage: Muss ich bei meinen Bewerbungsunterlagen oder einem Bewerbungsgespräch mein Kleingewerbe angeben?
- Ist so etwas positiv oder doch eher negativ? Wie kann ich das beste daraus machen?Nebentätigkeiten sollten stets erwähnt werden und die Zustimmung des Arbeitgebers hierzu eingeholt werden.
4. Frage: Kann ich die schon vorhandenen Dinge irgendwie steuerlich absetzen? Schließlich nutze ich sie dann auch geschäftlich.
Vorhandene Gegenständen können mit Ihrem in der Regel steuerlichen Restwert ( Buchwert) berücksichtigt werden. Z. B. kann für einen zwei Jahre alten PC noch für ein Jahr Abschreibung angesetzt werden.
5. Frage: Kann ich meine geschäftlich beschafften Geräte auch privat nutzen? Gibt es da steuerliche Nachteile?
Werden betriebliche Gegenstände auch in nicht unverhältnismäßig geringem Umfang privat mitbenutzt, ist der private Anteil nicht abzugsfähig bzw. Gewinnerhöhend hinzuzurechnen.
6. Frage: Kann ich zB im Baumarkt Einzelteile für einen Selbstbau Schreibtisch kaufen? Bzw wie wird das in der Buchhaltung aufgeführt?
Ob Anschaffung im Möbelhaus im Ganzen oder im Baumarkt als Einzelteile, die Buchung ist die gleiche: Büroausstattung oder Geringwertige Wirtschaftsgüter an Bank oder Kasse.
Beantwortung der restlichen Fragen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
Kommentare
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Schon einmal Danke für die Antworten. Natürlich sind es doch einige Fragen die ich habe, allerdings hoffe ich, dass im weiteren Bestehen dieser Seite meine Fragen und ihre Antworten an dieser Stelle auch anderen Usern weiterhelfen.
admin
Mir bleibt die Frage: Ob das Konzept funktioniert. Das Provisionsmodell von ebay ist schon sehr gut, bei Ihnen besteht die Gefahr, dass die Kunden sich untereinander absprechen. Es ist einfach aufwendiger als Schwischenhändler aufzutreten. Daher würde ich das Konzept dahingehend umstricken.
In wie fern könnten sich Kunden untereinander absprechen?
KexelDie Produkthaftung sollte man nicht unterschätzen. Wäre es da nicht sinnvoller lediglich als Vermittler aufzutreten? Die buchhalterische Lösung wäre dann eine andere.
Sicherlich habe ich mir zur Produkthaftung Gedanken gemacht und denke, dass dies kein großes Problem darstellen wird. Aber wie sähe die Lösung als Vermittler? Und wie sähe die Beschreibung meines Gewerbes dann aus?
KexelWie viel Zeit Sie investieren ist Ihre Sache und kontrolliert niemand, aber sollte nicht unter dem Strich auch ein angemessener "Stundenlohn" für Sie übrig bleiben? Oder wollen Sie Sozialarbeit leisten?
Natürlich soll schon ein "angemessener Stundenlohn" dabei rumkommen, letztlich ist dieser meiner Meinung und meiner Aufwandseinschätzung nach im laufenden Betrieb schnell erreicht. Letztlich ging es bei meiner Frage nur darum, wie es rechtlich aussieht. Schließlich ist ja festgelegt, dass ich 15 Wochenarbeitsstunden nicht überschreiten darf. Wenn ich das überschreite und das allerdings nicht kontrolliert wird, hab ich ja nichts zu befürchten, oder?
(Auch wenn das sicherlich nicht der Fall sein wird. Lediglich im Vorfeld bei der Programmierung des Onlineangebotes werde ich sicherlich über den 15 Stunden liegen, dies verbuche ich aber gerne als Sozialarbeit oder Weiterbildung oder Aufbau der eigenen Reputation.)
KexelNebentätigkeiten sollten stets erwähnt werden und die Zustimmung des Arbeitgebers hierzu eingeholt werden.
Ich habe mich also nun beworben und auch mein Gewerbe angegeben, dürfte mein potentieller Arbeitgeber von mir verlangen, das Gewerbe aufzugeben? Darf er mich deswegen ablehnen?
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