Arbeitsvertrag
(2 Antworten)Hallo bin gerade in der Gründungsphase meines Pflegedienstes.
Nun ist Grundvorraussetzung das ich eine Zulassung und Vertragsabschluss mit den gesetzl. Krankenkassen bekomme, dass ich 2 Pflegefachkräfte einstelle.
Frage?Kann ich den Arbeitsvertrag so gestalten wie ich will? Ich bin ja ein privatanbieter.
Oder muß ich mich da an irgendwelche Tarife halten?
Z.B. Überstunden mit 25% Zuschlag, muß ich den bezahlen ?
Oder kann ich da einfach Überstunden mit normal-brutto Std. Lohn abgelten?
Und wie ist es mit Zulagen wie Nacht, Sonn- und Feiertag, muß ich die zahlen?
( Ich weis ist gemein aber ich muß sparen um 2 Arbeitsplätze zu sichern da nur ein kleiner Patientenstamm verhanden ist.Krankenschwestern sind teuer)
Danke für Antwort! Kankenschwester
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Kann ich den Arbeitsvertrag so gestalten wie ich will?
Prinzipiell ja, sofern keine anderen Gesetze oder Tarifverträge dabei verletzt werden. Sollte man sich erkundigen, ob es in diesem Bereich eine Gewerkschaft gibt o.ä. - dazu empfehle ich die zuständige Kammer anzurufen oder einen Rechtsanwalt.ch bin ja ein privatanbieter.
Das speilt keine Rolle, da Arbeitgeber in der Regel immer private Unternehmen sind, das ist also nicht nur in der Pflegebranche so.Oder kann ich da einfach Überstunden mit normal-brutto Std. Lohn abgelten?
Und wie ist es mit Zulagen wie Nacht, Sonn- und Feiertag, muß ich die zahlen?
Diesbezüglcih verweise ich dringendst auf einen Steuerberater, der von Lohnabrechnung usw. Ahnung hat. Das würde hier im Forum zu weit führen.
Hinweis: Vielleicht mus man die Leute nicht einstellen. Wenn die Möglichkeit besteht auf selbständige Unternehmer zurückzugreifen und diese als " Subunternehmer" zu beschäftigen, dann spart man einiges an Geld.
Vgl. dazu: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,4337666,00.html - Sendung vom 24.01.2007 im ZDF
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