Arbeitslos - Mutterschutz - Gründungszuschuss
(1 Antwort)Hallo,
ich bin zur Zeit arbeitslos und gehe in einem Monat in Mutterschutz. Danach wollte ich mich im Januar mit Hilfe des Gründungszuschusses selbständig machen. Nun meine Frage: Um noch vor der Gesetzesänderung in den Genuss der vollen 9 Monate Gründungszuschuss zu kommen, ist es möglich vor dem Mutterschutz alle Unterlagen bei der AA einzureichen und den Start des Unternehmens mit Januar zu datieren? Oder gilt die Regelung 90 Tage Restanspruch zum Tag der Unternehmensgründung und damit dann die neue Regelung? Was wäre denn günstiger für mich?
Weiters stellt sich mir die Frage ob 30 Wochenstunden auch vollen Gründungszuschuss bedeuten? Denn laut AA muss die Tätigkeit ja mindestens 15 Wochenstunden betragen für eine Vollzeit-Gründung.
Vielen Dank und viele Grüße
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Antworten
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ganz pragmatisch:
Sie gründen bis zum 31.10.11 Ihr Unternehmen und haben 9 Monate den vollen Gründungszuschuss oder Sie gründen im nächsten Jahr, dann sind es 6 Monate (ohne Rechtsanspruch auf Gewährung).
Schwiegrigkeiten könnten Sie bei einer Gründung vor der Geburt bekommen, da Selbständige keinen Mutterschutz erhalten.
Außerdem müssen Sie dem AA nach der Geburt nachweisen, dass Sie trotz Baby arbeiten können (Stichwort: Kinderbetreueung)
Weiters stellt sich mir die Frage ob 30 Wochenstunden auch vollen Gründungszuschuss bedeuten? Denn laut AA muss die Tätigkeit ja mindestens 15 Wochenstunden betragen für eine Vollzeit-Gründung.
Sie wollen gleichzeitig Gründungszuschuss und Elterngeld erhalten? Das kann funktionieren. Mehr als 15 Wochenstunden Arbeit -> Sie zählen als hauptberuflich selbständig. Weniger als 30 Wochenstunden -> Sie haben Anspruch auf Elterngeld.
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