Arbeiten auf Honorarbasis neben Vollzeitjob

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Hallo, ich bin in Vollzeit angestellt und möchte nebenbei noch bei einem Theaters als Aushilfe arbeiten. Da das Theater keine Minijobber anstellen möchte, suchen sie jemanden auf Honorarbasis. Was bedeutet das nun? Muss ich eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen mit Steuerklasse 6? Und wieviel wären dann die Abgaben bei einem monatlichen Einkommen von ca. 300 EUR. Oder muss ich ein Nebengewerbe anmelden? Wenn ja, wie hoch sind da die Abgaben und was muss ich da tun?

Vielen Dank für die Hilfe.

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    Hallo,

    ob das Theater einen Minijobber einstellen möchte oder nicht, entscheidet nicht das Theater, sondern das Gesetz.

    Wenn die Art und Weise der Tätigkeit der eines Arbeitnehmers gleichkommt oder ähnelt, dann ist dies auch gesetzlich so abzurechnen.

    Stichworte:
    - arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit
    - Scheinselbständigkeit

    Dem Theater geht es wahrscheinlich nur darum die Pauschalabgaben bei einem Minijobber von 30 % zu sparen.

    Bei einem Monatsverdienst bis zu 300 Euro ist aber nun mal die Abrechnung als Minijob die letztendlich einfachste und in letzter Konsequenz auch meistens für alle Beteiligten kostengünstigste Lösung. Nicht zuletzt um der möglicherweise späteren Überraschung im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung zu entgehen (Feststellung der Sozialversicherungspflicht).

    Gruß

    Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
    http://www.steuernplusberatung.de

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