Antrag für Wechsel zur Kleinunternehmerregelung
(1 Antwort)Hallo,
ich habe im Jahr 2004 für mein neues Kosmetikstudio Anschaffungen getätigt und 2005 eröffnet.
Da mir der Steuerberater bei der Gründung riet, nicht die Kleinunternehmerregelung zu wählen, mußte ich im 1. und 2. Jahr monatlich, im 3. Jahr quartalsweise die Umsatzsteuer an das Finanzamt überweisen. Die Vorsteuer hebt sich mit der Umsatzsteuer fast auf, momentan bin ich von der quartalsweisen Zahlung befreit und die Umsatzsteuer wird erst mit dem Einkommensteuerbescheid verrechnet. Ich arbeite wöchentlich weniger als 15 Std., da ich noch die Familie zu versorgen habe.
Meine Frage: ich möchte zur Kleinunternehmerregelung wechseln, das Finanzamt hat mir vor 2 Jahren erklärt, ich könnte erst nach 5 Jahren wechseln.
Wann ( rechtzeitiger früehster Antrag für welches Jahr ab 2009 oder 2010?) und wie muß ich den Antrag an das Finanzamt tätigen?
Gilt das Jahr 2004 schon, da war noch kein Umsatz, nur Anschaffungen und Ausgaben. Die Eröffnung war in 2005.
Vielen Dank für Ihre Antworten!
MfG
heaven
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Hallo,
der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet für fünf Kalenderjahre.
Also für 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008.
Der Antrag kann bereits in 2008 gestellt werden, kann aber auch noch bei Abgabe der Steuererklärungen für 2009 gestellt werden.
Ab 2009 können Sie zur Kleinunternehmerregelung wechseln,
ABER
für Investitionen (z. B. Anschaffung Einrichtung, Geräte) innerhalb dieser fünf Jahre ist gegebenenfalls Vorsteuer anteilig zurückzuzahlen. Und zwar wird die Vorsteuer auf einen Fünfjahreszeitraum (Jahre, keine Kalenderjahre) ab Anschaffung verteilt. Für jeden Monat dieses Zeitraums, der auf die Zeit nach dem 31.12.2008 entfällt, ist 1/60 der ursprünglichen Vorsteuer zurückzuzahlen (Berichtigung des Vorsteuerabzugs).
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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