Anspruch auf ALG I
(2 Antworten)Hallo,
ich arbeite seit dem 22.09.2008 in Festanstellung und Vollzeit und möchte im Herbst kündigen, da ich einen Job im Ausland angeboten bekommen habe.
Da ich mich absichern möchte, ist meine Frage: zu wann kann ich kündigen, um Anspruch auf ALG I zu haben, für den Fall, dass es mit dem anderen Job nicht klappen sollte?
Eigentlich müsste es doch schon zu Ende September möglich sein, ohne dass ich dadurch meinen Anspruch gefährde, denn ich lese überall, dass ich 12 Monate fest angestellt sein muss....aber ich bin unsicher, da ich ja an einem 22. angefangen habe. Freue mich auf eine Antwort!
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Antworten
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Hallo ondrike,
viel ahnung habe ich davon auch nicht wie das läuft mit der arbeitslosigkeit und dem ausland.
aber eins ist sicher.
wenn du bei deinem jetzigen arbeitgeber von selbst kündigst (vorausgesetzt du hast einen unbefristeten arbeitsvertrag), wirst du höchstwahrscheinlich schwierigkeiten bekomen, wenn du irgend wann mal einen antrag auf arbeitslosengeld1 abgibst.
begründung vom arbeitsamt: du hattest mal einen unbefristeten arbeitsvertrag und hast ihn von deiner seite aus gekündigt. hättest du nicht gekündigt, wärst du vielleicht noch in der firma beschäftigt.
und nun brauchst du hilfe?!
Warum?
ich möchte dir damit keine angst einjagen, aber sprech doch mal mit deinem arbitgeber.
vieleicht ist es machbar das er dir kündigt.
auf diesem wege habe ich auch einmal die firma gewechselt.
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D-mann hat recht, wenn du selbst kündigst bekommst du eine Sperfrist, also kein Arbeitslosengeld I. Das wird erst später wieder gezahlt, so dass du einen gewissen Zeitraum ohne Geld auskommen musst.
Sprich mit deinem Chef und der Arbeitsagentur darüber, was passiert wenn und was für dich am günstigsten ist.
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