Anschaffungen vor der Gründung / Noch im Arbeitnehmerverhältnis
(6 Antworten)Folgender Fall für die fachkundige Community!
Ein Einzelunternehmen soll zum 05. Januar 2009 gegründet werden (hauptberufliche Tätigkeit). Aus der Mietwohnung wird ein Raum als Büro abgetrennt, welcher bereits jetzt mit Büromöbeln und PC-Ausstattung gefüllt werden soll:
1. Bürostuhlkauf am 15. Oktober 2008 - Kosten: 99 €
2. Kauf eines Schreibtischs inkl. Ordnersystem 30.Oktober 2008 - 1699 €
3. Kauf eines Laptops 05. Dezember 2008 - Kosten 699 €
Die Gründung ist bei der Agentur für Arbeit Anfang Oktober angezeigt!
Inwieweit sind die Anschaffungen für das Jahr 2008 relevant, wenn der Vorgründer noch in einem Angestelltenverhältnis tätig ist? Kann die Vorsteuer 2009 abgeführt werden?
Welche Kosten können auf der Steuerkarte für das Jahr 2008 "eingetragen" werden?
Was ist weiterhin zu beachten? Empfehlungen? (Ist der Bürostuhl sofort absetzbar?)
Vielen Dank und Grüße aus Kölle
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
-
Hallo erke,
Inwieweit sind die Anschaffungen für das Jahr 2008 relevant, wenn der Vorgründer noch in einem Angestelltenverhältnis tätig ist?
Diese Anschffungen nennt man vorweggenommene Betriebsausgaben. Dazu gibt es hier im Forum folgende Beiträge:
Ab wann gewerbe anmelden?
Umsatzsteuerrückerstattung bei Investitionen
Was ist ein Vorgründer? Gründen Sie selbst?
Die Ausgaben sind immer in dem Jahr zu berücksichtigen, indem sie entstehen, also wo das Geld fließt.Was ist weiterhin zu beachten? Empfehlungen? (Ist der Bürostuhl sofort absetzbar?)
Ich empfehle ein Steuerberater. Hier lautet das Stichwort GWG.Kommentar schreiben
Kommentare
-
Hallo Erke
Ausgaben vor Gründung kannst du steuerlich geltend machen, wenn sie nicht länger wie 3 Monate vor Gründung zurück liegen. Für den Abzug der Vorsteuer gilt meines Wissens sogar ein Jahr.
Ich würde am Tag der Gründung diese drei Ausgaben als Betriebsausgabe ansetzten, mit Kaufdatum :Tag der Gründung. Mach ein Vermerk auf die Rechnung.
Zu 1. der Stuhl kostet weniger wie 150 Euro, also ist er sofort als BA absetzbar.
Zu 2. der Schreibtisch kostet über 1000 Euro, als fällt er in die Abschreibung. Du kannst ihn mit einem jährlichen Betrag abschreiben (habe jetzt die genaue dauer nicht im Kopf)
Zu3. Dank der neuen Unternehmersteuerreform fällt der Läppi im bereich des Sammelpostens (150 Euro bis 1000 Euro) hier werden alle GWG, die zw diesen Betrag liegen, gesammelt und gemeinsam über 5 Jahre abgeschrieben. Kuafst du im Laufe des Jahres ein weitere Anlagegut in dem Preisbereich, wird es dem Pool hinzugefügt.
Grüße Blues
Kommentare
-
Bestens - DANKESCHÖN!
Also wäre es eine logische steuerstrategische Entscheidung - bei jemanden der in diesem Jahr ordentliches Geld aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erzielt(e) - Investitionen sofort zu tätigen, um die hohe aktuelle Steuerbemessungsgrundlage zu minimieren!!!???
Für mich wäre es natürlich ideal, wenn solche Planungen wie bspw. die Büroausstattung zum Gründungsdatum erledigt sind und ich mich auf mein Business konzentrieren kann!
Kommentare
-
Also das sollte dann lieber mal dein Steuerberater ausrechnen. ich persönlich gründe ja auch erst im januar und ehrlicherweise muß ich sagen, was ich nicht unbedingt brauch vor Gründung, kaufe ich mir nach Gründung. es ist buchungstechnisch einfach einfacher..zumindest bilde ich mir das ein..
Kommentare
-
Das bekommt der Steuerberater - den ich mir selbstverständlich "nehmen" werde - schon hin! Ist ja sein Job!
Da ich im ersten Jahr nicht mit so exorbitanten Umsätzen rechne, ist es doch meiner Meinung nach sinnvoller, meine jetzigen (hohen) Steuerbelastungen zu reduzieren. Vielleicht ja auch eine sinnvolle Strategie für Dich, Blues!
Kommentare
-
ich brauch nich groß investieren..ich hab schon alles...ich arbeite schon seit 4 Jahren als Heimarbeiter in einem sehr seltenen handwerk
Kommentare
Antworten
Interessantes aus dem Magazin
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Neueste Artikel im Magazin
- Gründen für Schüler: Sind Sie schon soweit?
- Gute Azubis trotz schlechter Noten – so finden Sie sie
- Existenzgründung in Japan - mit exotischen Neuheiten erfolgreich werden
- Vorbeugen, Analysieren und Schützen - wie man den Bundestrojaner entfernen kann
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
Neueste Artikel im Lexikon