Anmeldung vom Nebengewerbe
(1 Antwort)Hallo,
ich plane in nächster Zeit ein Nebengewerbe im Bereich Grafik/Design anzumelden. Ich arbeite als angestellter Mediengestalter in einer Druckerei und mit meinem Chef ist alles abgeklärt. Er will sogar einige Gestaltungsarbeiten, die die Druckerei bekommt, an mich "outsourcen" und ich schreiben ihm dann natürlich eine Rechnung.
Könnte es jetzt seitens des Finanzamtes Probleme geben, wenn ich meinem Arbeitgeber Rechnungen stelle? Die IHK sagt, es würde keine Probleme geben. Die Steuerberater der Druckerei, bei der ich arbeite sagen, das Finanzamt könnte das als Scheinselbstständigkeit ansehen. Und beim Finanzamz habe ich noch keinen erreicht, der mir eine verbindliche Auskunft geben kann.
Also: Kann ich Probleme mit dem Finanzamt bekommen, wenn ich meinem eigenen Chef Rechnungen ausstelle?
Und noch eine ganz andere Frage:
Wie kann ich mein " Unternehmen" nennen. Die Sachen mit, ins Handelsregister eintragen lassen, und so, habe ich schon gelesen. Werde aber nicht richtig schlau daraus. Kann ich meinem " Unternehmen" auch einen Fantasienamen geben, wenn ich nicht im Handelsregister eingetragen bin?
Vielen Dank für Antworten!!!
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Antworten
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hallo,
das Finanzamt könnte das als Scheinselbstständigkeit ansehen.
das ist nicht aufgabe des finanzamtes, das prüft die deutsche rentenversicherung ab. es ggibt da verschiedene kriterien siehe
http://www.gruenderlexikon.de/scheinselbstaendigkeit-653.html
auch die so genannte arbeitnehmerähnliche selbständigkeit ist zu prüfen
http://www.gruenderlexikon.de/arbeitnehmeraehnliche-selbstaendige-25.html
es gibt da ein formular vom amt, wo das genau abgeprüft wird. einfach mal nach scheinselbständigkeit googeln
wenn die ihk das schon sagt, dann ist das ok, ich würde da nix weiter unternehmen.
hier diese seite scheint auch gut zu sein:
http://www.scheinselbstaendigkeit.de/Wie kann ich mein " Unternehmen" nennen.
Dazu haben ich gerade einen beitrag beantwortet. sie Firmennahme
Eintrag ins Handeslregister (HR) ist nur für große unternehmen zwingend, kleine können das freiwillig machen. zieht aber auch pflichten nach sich, daher würde ich nicht eintragen lassen. ihk hilft auch hier weiter.
Phantasienamen ist auch kein Problem, ich habe erst kürzlich so etwas selber gemacht. auch dazu bietet die ihk ein service, solche kunstnamen oder designnamen auf marken oder andere rechte dritter prüfen zu lassen. bei uns hat das 60 euro gekostet. da erhält man dann einen bericht und das nciht nur deutschlandweit sondern eu weit.
allgemein wurde mir gesagt, wenn kein anderer den namen in seiner firma verwendet ist es kein problem. nachträglich was einzuklagen ist schwer und geht nur, wenn derjenige nachweist, dass ihm durch die nichtverwendung dieses namens geld verlorengegangen ist. also schwierige kiste.
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