Anmeldung Extragewerbe für Kollege vs. Steuereinsparung... Haken oder geht alles mit rechten Dingen zu?
(2 Antworten)Hallo allerseits
Hab mal ne Frage zu einem Vorhaben, zu dem man mich momentan versucht zu überreden bzw. bin nicht sicher ob da alles sauber läuft oder ob es möglicherweise einen Haken gibt...
Also es geht darum: Ich soll für irgendeine Firma eines Kollegen ein Extragewerbe (auf meinem Namen), sowie ein Geschäftskonto (ebenfalls auf meinem Namen) einrichten, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt holen, damit *ich* (in Wirklichkeit macht das dann der Kollege selbst) bei irgendeiner Firma für die man dieses Gewerbe benötigt etwas einkaufen kann, weil dieser Mensch dem die Firma gehört durch dieses zusätzliche Gewerbe -wenn er es selbst anmeldet- angeblich deutlich höhere Steuern zahlen müsste, als wenn er das über mich laufen lässt...
Im Gegenzug soll ich Anteile durch die eingesparten Steuern kriegen, sprich meine Aufgabe wär außer diesem Gewerbe/ Konto auf meinem Namen anzumelden nichts zu tun, dennoch würde angeblich wöchentlich die Kohle auf mein Privatkonto fließen...
Verträge gibt es keine, außer das es ggf. eine Vereinbarung gibt, das dann und wann son und so viel Geld auf mein Konto fließt...
Dennoch hab ich irgendwie ein merkwürdiges Gefühl bei dem Ganzen...
Jetzt meine Frage an die Experten: Stimmt das? Kann man nur eine begrenzte Anzahl an Gewerbe besitzen ohne das die Steuern stark nach oben gehen?
und falls das nicht stimmt: wo könnte der Haken sonst liegen? angeblich ist das alles 100% legal und es soll es auch möglich sein dieses neue Gewerbe über mein bereits bestehendes Gewerbe zu erweitern, so das ich garkein weiteres Gewerbe anmelden brauch...
Wer hat ne Idee?
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Also soweit ich weiß darf man nur Konten einrichten, bei denen das Geld einem auch gehört, bei dem konstrukt könntest du ärger bekommen, allein schon wegen des illegalen Kontos
Und auch sonst hört sich das ganze unglaubwürdig an...
Es kann sein, das dein Kollege Kleinunternehmer ist und mit einem weiteren Gewerbezweig (davon darfst du übrigens soviele haben wie du willst) über die Kleinunternehmergrenze kommt. Dadurch hat er einen Mehraufwand was die Umsatzsteuer betrifft und kommt vermutlich über den Steuerfreibetrag...
Das wäre der einzige Grund, warum das Konstrukt steuern sparen könnte...
LEGAL IST DAS NICHT
Im gegenteil du hilfst aktiv bei der Steuerhinterziehung.
Im Endeffekt bekämst du ein Taschengeld, hättest aber das Risiko des Fremdgeldes auf deinem Konto und würdest Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistn...
Und zu allem Überfluß, bist du dann für das Geschäft das dein Kumpel auf deinen Namen macht steuerpflichtig...
Du brauchst dann überblick über alle Geshäfte, mußt einen Steuerberater nehmen und die Steuern für deinen Geschäftteil zahlen... Und was ist wenn das Taschengeld das er dir gibt, die zu zahlenden Steuern nicht deckt?
Dann zahlst du drauf oder wie soll ich das verstehen.
In der Einkommenssteuererklärung die du dann abgeben mußt, hast du ja dein Gehalt und dein nebengewerbliches Einkommen zusammenzurechnen.
Mit anderen Worten lass dich blos nciht darauf ein, du kannst nur verlieren, vor allem weil du null kontrolle hast, was da unter deinem Namen über die Bühne gehen soll...Kommentar schreiben
Kommentare
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Das riecht förmlich nach Betrug. Lassen Sie lieber die Finger davon.
Gegen wie viele Gesetze Sie bei einem solchen Konstrukt verstoßen, darüber mag ich gar nicht nachdenken.
Außerdem wären Sie zu 100% in der Haftung für "Ihre" Firma. Sie können aber keinerlei Einfluss auf die geschäftliche Tätigkeit nehmen.
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