Angestellter und Nebengewerbe mit Internetseiten
(2 Antworten)Hallo,
folgend die Sachlage erläutert, die mir Kopfzerbrechen bereitet.
Im Studium habe ich unter der Kleinunternehmerregelung verschiedene Internetseiten auf Affilliate Basis eröffnet, dessen Umsatz von 17.500€ in den letzten beiden Jahren auch nicht überstieg. Im laufenden Jahr wird sich der Umsatz nun der 25.000€ Grenze nähern, was ja eine Wechsel auf den Status Gewerbe zur Folge hätte?
Zurzeit stehe ich in Verhandlung mit einem potentiellen Arbeitgeber und dieser legt vertraglich fest, dass Nebentätigkeiten die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen dürfen.
Schwierig dürfte es fallen, dem Arbeitgeber klar zu machen, dass vom Zeitaufwand nicht mehr als 4 Stunden die Woche benötigt werden um das Gewerbe zu pflegen (bei einem Jahresumsatz von 25.000€).
Ich befürchte nun, dass dieser Arbeitgeber meine selbstständige Tätigkeit als Haupttätigkeit sieht und mich nicht einstellt.
Die Frage ist also, ob ich über das Einkommen Auskunft geben muss. Die ausschließliche Selbstständigkeit, ist mir mit den bisherigen Schwankungen im Umsatz zu heikel. Daher würde ich das Gewerbe am liebsten nebenbei weiterlaufen lassen um zu sehen wie es sich entwickelt.
Meine Internetseiten zu verkaufen, mein Gewerbe abbzumelden und auf meine monatlichen Einnahmen zu verzichten wäre mehr als ärgerlich....
Ich würde mich über eine Antwort freuen!
Vielen lieben Dank
Remus
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Hi remus,
blöde Situation. Wurde ich Gott sei dank von verschont.
Ob der Chef informiert werden muss, ist aus den FAQ 2 ersichtlich. Außerdem haben wir eine Menge Fragen auch in unserem E-Book zum Nebengewerbe.
Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
E-Book: Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
Wenn es also keine Konkurenz zum Chef ist, müsste man den nciht mal informieren, was ich aber trotzdem getan hätte. Den Umsatz muss man ihmnciht sagen, auch den Zeitanteil würde ich ihm nciht sagen. Noch dazu wo du im Netz arbeitest, das kann keiner nachvollziehen. wenn ich mal einen Monat nix tue verdiene ich trotzdem Geld. Solte man eben nciht zu lange machen oder zu oft
Es gibt da ein schönes Sprichwort: Keine schlafende Hunde wecken.dass Nebentätigkeiten die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen dürfen.
wenn du ihm das unterschreibst ist es doch ok. Wenn du ganz sicher gehen willst, beauftrage einen Anwalt mit der Recherche oder der Prüfung. Lass dir vorher sagen was es kostet.
Bei 25.000 € Umsatz kann man aber getrost in die hauptberuflcihe Selbständigkeit gehen und nebenberuflich Angestellter sein
Dreh den Spieß um, wenn die dich haben wollen, lassen sie sich schon darauf ein.
Der Umsatz zeigt doch, dass du es drauf hast.Kommentar schreiben
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