Angestellt und freiberufliche Nebentätigkeit (KV)
(3 Antworten)Guten Abend zusammen,
ich habe die diversen Themen hier mal überflogen und die mich interessierende Konstellation so nicht gefunden:
Ich bin angestellt mit einem Beschäftigungsumfang von 1/4 (= 10 Stunde/Woche). Für dieses Angestelltenverhältnis zahle ich Sozialversicherung.
Zusätzlich arbeite ich daneben freiberuflich in unterschiedlichem Umfang.
Geh man nun der Einfachheit halber von einem Jahresgesamtbrutto von 10.000,- € aus dem Angestelltenverhältnis aus. Und nimmt für die Freiberuflichkeit ebenfalls Einnahmen in Höhe von 10.000,- € an.
Ist dann die freiberufliche Tätigkeit sozialversicherungspflichtig?
Soweit ich das verstanden habe, wäre sie das nicht, wenn sie als Nebentätigkeit einzuordnen wäre. Nachdem, was ich hier gelesen habe, wäre Voraussetzung dafür, daß:
- sie wirtschaftlich nicht nur ein untergeordnetes Gewicht einnimmt (was hier wohl problematisch ist)
- und einen Umfang von 15 Stunden/Woche nicht überschreitet (wie wird das berechnet?)
Sollte die freiberufliche Tätigkeit sozialversicherungspflichtig sein, stellt sich für mich die Frage, in welcher Höhe für diese Beiträge abgeführt werden müßten?
Welche Rolle spielen dabei die bereits im Rahmen der Angestelltentätigkeit abgeführten Beiträge? Würden dann nicht einfach beide Einkommen zusammengerechnet und dafür einheitlich Sozialversicherung berechnet (und davon der bereits gezahlte Betrag abgezogen)?
Fragen über Fragen. Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten.
Ich wünsche allseits noch einen schönen Abend.
Blitzeis
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Antworten
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Hui, das ist wirklich Blitzeis, kommt ganz schnell und unverhofft :'(
Ich bin leider kein Jurist und erst recht nciht im Gebiet der Sozialversicherung.
Sicher ist eine Prüfung der Merkmale einer Scheinselbständigkeit nciht verkehrt.
In wieweit nun dort oder dort eine Hauptbeschäftigung vorliegt, kann ich nicht beurteilen. Dann sollte eine Krankenkasse besser können oder die deutsche rentenversicheurng.
Die haben da entsprechende Prüfungsbögen.
Sicher weiß aber Steuerberater Kexel rat.
Aus dem Bauch heraus würde ich neben der Arbeitnehmertätigkeit die freiberufliche lassen, sofern sie nicht mehr als 15 Stunden durchschnittlich ist, also alle 12 Monate zusammen und dann durch 12, sollte es kein Problem sein.
Wir nehmen solche Fragen dann auch in den FAQs auf
http://www.gruenderlexikon.de/blog/category/faq/
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Vielen Dank für die Antwort.
In der Tat gehe ich davon aus, daß mir Krankenkasse und/oder die Rentenversicherung in dieser Frage "weiterhelfen" könnten.
Allerdings würde ich mich sicherer fühlen, wenn ich vorher selbst eine Lösung zu dem Problem kennen würde. Zumal man in dieser Frage möglicherweise zu unterschiedlichen Beurteilungen kommen könnte. Deshalb möchte ich zunächst gerne eine Auskunft von unabhängiger Seite einholen. Bis ich über dieses nette Forum gestolpert bin, hatte ich aber keine Idee, wer mir in dieser Sache eine qualifizierte Auskunft geben könnte.
Jedenfalls bewegt sich die freiberufliche Tätigkeit nach dieser Rechnung unterhalb von 15 Stunden pro Woche.
Wenn mir Kexel oder auch jemand anderes noch weiterführenden Rat geben würde, würde mir das sehr weiterhelfen.
Gruß von Blitzeis
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Hallo,
die Sozialversicherungsträger sind nur dann verpflichtet Leistungen zu erbringen, wenn auch eine Versicherungspflicht bestanden hat.
Wenn eine Versicherungspflicht besteht, sind auch Beiträge zu zahlen.
In speziellen Fällen bleibt einem nun mal nichts anderes übrig, als mit den betroffenen Stellen direkt zu reden, also - wie Torsten empfiehlt - Krankenkasse und Rentenversicherung fragen, wenn Sie später keine bösen Überraschungen erleben wollen.
Manschmal ist der direkte Weg der bessere.
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